Umschulung oder Weiterbildung: Unterschied, Dauer, Förderung
Umschulung oder Weiterbildung? Der Unterschied bei Abschluss, Dauer und Förderung
Autor: Sascha BögeVeröffentlicht am 29. Oktober 2026
Lesezeit: ca. 20 Minuten
Stand: Oktober 2026.Eine Umschulung soll dich zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (§ 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz) und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss mit Prüfung vor der zuständigen Stelle, etwa der Kammer. Eine Weiterbildung baut auf dem auf, was du schon kannst, und endet mit einem Zertifikat oder einer Fortbildungsprüfung. Für die Agentur für Arbeit sind beide „berufliche Weiterbildung“ nach § 81 SGB III und mit Bildungsgutschein förderbar. Weiterbildungsgeld und Prämien gibt es aber nur, wenn am Ende ein Abschluss in einem Ausbildungsberuf steht.Damit du weißt, wer hier schreibt: Die Business Trends Academy bietet keine Umschulungen an, ihre Kurse sind Weiterbildungen mit Zertifikat. Wann eine Umschulung für dich der bessere Weg ist, erklären wir trotzdem genauso genau.Unser Beispiel durch den Ratgeber: Tobias, 34, ohne Berufsabschluss, und Miriam, 46, gelernte Industriekauffrau, sind ausgedachte Personen. An ihren fiktiven Fällen rechnen wir im Beispiel-Abschnitt beide Wege durch.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Kurz erklärt
Das Berufsbildungsgesetz trennt Fortbildung und Umschulung (§ 1 BBiG). Das SGB III nennt beides „berufliche Weiterbildung“ (§ 81 SGB III).
Eine geförderte Umschulung in Vollzeit ist mindestens ein Drittel kürzer als die Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III), bei einem dreijährigen Beruf also höchstens 24 Monate. Ausnahmen sind möglich.
150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien von 1.000 und 1.500 Euro gibt es nur bei Weiterbildungen mit Abschluss in einem Ausbildungsberuf (§ 87a SGB III).
Kannst du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, kommt eine Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben infrage, zum Beispiel über die Rentenversicherung.
Die Kurse der Business Trends Academy sind Weiterbildungen mit Zertifikat, kein Berufsabschluss. Förderung zu 100 % mit Bildungsgutschein; ob du ihn bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Eine Umschulung ist eine Form der Berufsbildung, die zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen soll (§ 1 Abs. 5 BBiG). Richtet sie sich auf einen anerkannten Ausbildungsberuf, gelten dessen Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen (§ 60 BBiG). Du lernst also auf denselben Abschluss hin wie ein Azubi in diesem Beruf.Anders ist der Weg dorthin: Umschulungen müssen „den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen“ (§ 62 Abs. 1 BBiG). Geprüft wirst du vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle (§ 62 Abs. 3 BBiG).Es gibt zwei Formen. Die betriebliche Einzelumschulung findet laut Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit „wie die duale Berufsausbildung in einem Betrieb statt“. Die zweite Form ist die Umschulung bei einem Bildungsträger, die die Agentur auch als Auftragsmaßnahme vergeben kann (Merkblatt 6, Nr. 1.4 und 1.8). Zur Wahl stehen laut Verzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 2026 insgesamt 324 anerkannte Ausbildungsberufe.
Was ist eine Weiterbildung? Fortbildung, Anpassung, Aufstieg
Eine Weiterbildung heißt im Berufsbildungsgesetz berufliche Fortbildung. Sie soll deine berufliche Handlungsfähigkeit erhalten und anpassen (Anpassungsfortbildung) oder sie erweitern und dir einen beruflichen Aufstieg ermöglichen (Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung), so regelt es § 1 Abs. 4 BBiG.Unter den vier Formen der Berufsbildung in § 1 Abs. 1 BBiG kommt das Wort „Weiterbildung“ gar nicht vor.Was am Ende einer Fortbildung steht, unterscheidet sich stark. Für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss erlässt das Bundesbildungsministerium Fortbildungsordnungen (§ 53 BBiG), typische Kategorien sind Fachwirt und Meister. Andere Weiterbildungen enden ohne öffentlich-rechtliche Prüfung, mit dem Zertifikat des Bildungsträgers oder mit der Prüfung eines Fachverbands, zum Beispiel der GPM-Basisprüfung im Projektmanagement.
Für die Agentur für Arbeit ist beides Weiterbildung
Ja, im Sozialrecht ist eine Umschulung eine Weiterbildung. Das SGB III fördert in § 81 „berufliche Weiterbildung“ und meint damit Umschulungen ebenso wie Kurse, die vorhandene Kenntnisse erweitern. Nur im Berufsbildungsgesetz ist die Umschulung eine eigene Form neben der Fortbildung.Welche Maßnahmen die Agentur fördern darf, regelt § 180 Abs. 2 SGB III. Eine Maßnahme ist zuzulassen, wenn sie1. berufliche Kenntnisse erhält, erweitert, der technischen Entwicklung anpasst oder einen beruflichen Aufstieg ermöglicht,2. einen beruflichen Abschluss vermittelt oder
Der Unterschied im Überblick: die Vergleichstabelle
Die Tabelle stellt beide Wege nebeneinander, mit der Rechtsgrundlage in jeder Zeile. „Weiterbildung“ meint hier die Fortbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, Kurse mit Zertifikat eingeschlossen.
Wie lange dauert eine Umschulung, wie lange eine Weiterbildung?
Eine geförderte Umschulung richtet sich nach der Ausbildungsdauer des Zielberufs und ist in Vollzeit um mindestens ein Drittel kürzer (§ 180 Abs. 4 SGB III). Für eine Weiterbildung gibt es keine gesetzliche Standarddauer.Ausbildungsberufe sollen laut § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre dauern. Daraus folgt nach unserer Rechnung: Bei einem dreijährigen Beruf dauert eine geförderte Umschulung in Vollzeit höchstens 24 Monate, bei einem zweijährigen höchstens 16 Monate. Das sind Obergrenzen nach dem Verkürzungsgebot, keine Durchschnittswerte.Das Gesetz kennt zwei Ausnahmen. Eine unverkürzte Dauer ist angemessen, wenn du wegen deiner Eignung oder deiner persönlichen Verhältnisse nur so erfolgreich teilnehmen kannst, oder wenn Bundes- oder Landesrecht keine Verkürzung um ein Drittel zulässt (§ 180 Abs. 4 SGB III). Als Beispiel nennen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz ohne Anrechnungstatbestände.Bei einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen sollen ganztägige Leistungen in der Regel nicht länger als zwei Jahre dauern, bei Ausbildungsberufen mit mehr als zwei Jahren Ausbildungsdauer höchstens zwei Drittel der üblichen Ausbildungszeit (§ 53 Abs. 2 SGB IX), außer das Teilhabeziel ist nur länger erreichbar.
Förderung: Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld und Prämie
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit beide Wege fördern und Lehrgangskosten, Fahrkosten und bei Bedarf Kinderbetreuung übernehmen (§§ 81, 83 SGB III). Bei einer Umschulung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf kommen Weiterbildungsgeld und Prämien dazu (§ 87a SGB III).Der Bildungsgutschein ist eine Kann-Leistung. Nach § 81 Abs. 1 SGB III muss die Weiterbildung notwendig sein, um dich bei Arbeitslosigkeit einzugliedern oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Agentur muss dich vor Beginn beraten haben, und Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein.Für das Nachholen eines Berufsabschlusses heißt es im Gesetz dagegen „wird gefördert“ (§ 81 Abs. 2 SGB III). Voraussetzung: Du hast keinen Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer oder kannst nach mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Arbeit deinen erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben, du bist geeignet und wirst voraussichtlich erfolgreich teilnehmen. Merkblatt 6 spricht dann von einem „Rechtsanspruch“ unter bestimmten Voraussetzungen. Warst du noch keine drei Jahre beruflich tätig, gelten Zusatzbedingungen.
Arbeitslosengeld während Umschulung und Weiterbildung
Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wird es während einer geförderten Umschulung oder Weiterbildung weitergezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen (§ 144 SGB III, Merkblatt 6 Nr. 3.3). Die Anspruchsdauer mindert sich dabei um einen Tag für je zwei Tage Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III).Für lange Umschulungen ist eine Grenze wichtig. Laut § 148 Abs. 2 SGB III unterbleibt die Minderung, „soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als drei Monaten ergibt“. Die Bundesagentur rechnet in Tagen: Ist eine Anspruchsdauer von 90 Tagen erreicht, unterbleibt jede weitere Minderung (Merkblatt 6 Nr. 3.3, Fachliche Weisungen 148.2). Hattest du schon zu Beginn weniger als drei Monate Rest, wird die Anspruchsdauer einmalig auf drei Monate verlängert, sofern du mindestens sechs Monate gefördert wurdest (§ 148 Abs. 3 SGB III), laut Bundesagentur sechs zusammenhängende Monate.Wie sich das bei einer 24-monatigen Umschulung auswirkt, rechnen wir im fiktiven Beispiel
Wann eine Umschulung der richtige Weg ist
Eine Umschulung ist der richtige Weg, wenn du einen anerkannten Berufsabschluss brauchst oder willst. Drei Situationen sprechen dafür: Du hast noch keinen Abschluss, dein Zielberuf ist ein Ausbildungsberuf, für den Arbeitgeber den Abschluss verlangen, oder du kannst deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.Du hast keinen Berufsabschluss. Dann ist der Abschluss dein stärkster Hebel, und das Gesetz unterstützt dich besonders (§ 81 Abs. 2 SGB III). Merkblatt 6 zählt auch Menschen dazu, die „wieder ungelernt“ sind.Dein Zielberuf setzt einen Abschluss voraus. Steht in den Stellenanzeigen ein bestimmter Ausbildungsberuf als Voraussetzung, kommst du mit einem Zertifikat nicht an diese Stellen heran.
Wann eine Weiterbildung mit Zertifikat reicht
Eine Weiterbildung reicht, wenn du schon einen Berufsabschluss oder Berufserfahrung hast und dein Ziel keinen bestimmten Ausbildungsberuf voraussetzt, sondern nachweisbare Kenntnisse. Bei Arbeitslosen erkennt die Agentur für Arbeit die Notwendigkeit einer Förderung auch an, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern und das nach dem Arbeitsmarkt zweckmäßig ist (§ 81 Abs. 1a SGB III).Ein Beispiel ist das Recruiting. BERUFENET, die Berufsdatenbank der Bundesagentur, beschreibt Recruiter/in als Tätigkeit, nicht als Ausbildungsberuf. Laut BERUFENET erwarten Arbeitgebende „häufig eine Aus- oder Weiterbildung in der Personalwirtschaft“ oder ein entsprechendes Studium. Mehr dazu im Ratgeber Recruiter werden. Eine Weiterbildung passt auch, wenn du in deinem Feld bleibst und neue Werkzeuge, Methoden oder Rechtsthemen brauchst.
Fiktives Beispiel: Tobias und Miriam, zwei Wege zum Neustart
Tobias und Miriam sind erfunden, die Regeln in ihren Rechnungen sind echt. Annahmen für beide: unter 50, mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, daher 12 Monate (360 Tage) Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 147 Abs. 2 SGB III). Nach einem Monat Bezug vor Maßnahmebeginn bleiben je 330 Tage.
Tobias: Umschulung zum Berufsabschluss
Tobias, 34, war acht Jahre Helfer im Lager, ohne Berufsabschluss, und ist arbeitslos gemeldet. Er will kaufmännisch arbeiten und fällt unter § 81 Abs. 2 SGB III. Nach Beratung und Eignungsprüfung beginnt er eine Umschulung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit drei Jahren Ausbildungsdauer, in Vollzeit höchstens 24 Monate (720 Tage).Seine Rechnung nach den Regeln der Bundesagentur:
Weiterbildung bei der Business Trends Academy: Zertifikat statt Berufsabschluss
Die Business Trends Academy bietet keine Umschulungen an. Ihre Kurse sind Weiterbildungen, die mit einem Zertifikat enden, einen anerkannten Berufsabschluss erwirbst du damit nicht. Sie passen zu Menschen wie der fiktiven Miriam, die schon einen Abschluss oder Berufserfahrung mitbringen.
Umschulung aus gesundheitlichen Gründen: Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft
Kannst du deinen Beruf wegen einer Behinderung oder Erkrankung nicht mehr ausüben, läuft eine Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehören laut § 49 Abs. 3 SGB IX die berufliche Anpassung und Weiterbildung (Nr. 4) und die berufliche Ausbildung (Nr. 5).Wer zahlt, hängt von deinem Fall ab. Die Rentenversicherung erbringt diese Leistungen nach § 16 SGB VI. Die Unfallversicherungsträger, zu denen die Berufsgenossenschaften gehören, erbringen sie nach § 35 SGB VII; sie kommen ins Spiel, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit der Grund ist. Auch die Agentur für Arbeit kann Leistungen zur Teilhabe erbringen, wenn Art oder Schwere der Behinderung das erfordern (§ 112 SGB III).Laut Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ der Deutschen Rentenversicherung (21. Auflage, 4/2026) zählen zur beruflichen Weiterbildung Fortbildungen und Umschulungen. Eine Umschulung bietet die Rentenversicherung an, wenn du deine bisherige Tätigkeit wegen deiner Behinderung nicht mehr ausüben kannst. Durchgeführt werden die Angebote unter anderem von privaten Bildungsträgern, Betrieben und Berufsförderungswerken.
Berufsabschluss ohne Umschulung: Externenprüfung und Teilqualifikationen
Einen Berufsabschluss kannst du auch ohne Umschulung erwerben. Zur Abschlussprüfung ist laut § 45 Abs. 2 BBiG auch zuzulassen, wer mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer in dem Beruf gearbeitet hat, bei einem dreijährigen Beruf also viereinhalb Jahre.Vom Nachweis der Berufsjahre kann die zuständige Stelle absehen, wenn du glaubhaft machst, dass du die berufliche Handlungsfähigkeit hast. Berufszeiten im Ausland und ausländische Abschlüsse werden berücksichtigt. Seit dem 01.01.2025 führt außerdem ein Feststellungsverfahren zur Prüfung: Wird dir die vollständige Vergleichbarkeit deiner Handlungsfähigkeit bescheinigt (§ 1 Abs. 6 BBiG), wirst du ebenfalls zugelassen (§ 45 Abs. 3 BBiG).Auf dem Weg dorthin kann die Agentur für Arbeit helfen. Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung und berufliche Teilqualifizierungen zählen laut Merkblatt 6 zu den abschlussorientierten Weiterbildungen, mit Weiterbildungsgeld und 1.500 Euro Prämie für die bestandene Externenprüfung. Teilqualifikationen begannen 2024 im SGB II rund 6.000 Menschen, das waren 6 % aller Weiterbildungseintritte (Bundestag-Drucksache 21/5167).
In 5 Schritten zur Entscheidung
1. Ziel klären. Willst du einen Berufsabschluss oder nachweisbare Kenntnisse in einem neuen Feld?2. Stellenanzeigen lesen. Sammle drei bis fünf Anzeigen aus deiner Region und markiere, ob ein bestimmter Ausbildungsberuf verlangt wird.3. Ausgangslage aufschreiben. Hast du einen Abschluss, wie viele Berufsjahre, gibt es gesundheitliche Einschränkungen, wie viel Arbeitslosengeld bleibt dir?
Häufige Fragen zu Umschulung und Weiterbildung
Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und Weiterbildung?
Eine Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (§ 1 Abs. 5 BBiG) und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss mit Prüfung vor der zuständigen Stelle. Eine Weiterbildung erhält, erweitert oder aktualisiert deine Kenntnisse oder ermöglicht einen Aufstieg und endet mit einem Zertifikat oder einer Fortbildungsprüfung. Für die Agentur für Arbeit sind beide „berufliche Weiterbildung“ nach § 81 SGB III.
Wie lange dauert eine Umschulung?
Eine geförderte Umschulung in Vollzeit muss mindestens ein Drittel kürzer sein als die reguläre Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III). Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das höchstens 24 Monate. Ausnahmen gelten, wenn eine erfolgreiche Teilnahme nur ohne Verkürzung zu erwarten ist oder Bundes- oder Landesrecht keine Verkürzung zulässt.
Fazit: Erst das Ziel, dann der Weg
Brauchst du einen anerkannten Berufsabschluss, führt der Weg über eine Umschulung oder die Externenprüfung, mit Weiterbildungsgeld und Prämien. Brauchst du nachweisbare Kenntnisse für ein neues Feld, ist eine Weiterbildung mit Zertifikat der kürzere Weg.Dein nächster Schritt: Lies heute drei Stellenanzeigen in deinem Wunschberuf und schreib auf, welcher Abschluss dort verlangt wird.Für eine Umschulung sind die Agentur für Arbeit und Umschulungsträger deine Ansprechpartner. Wenn du wissen willst, ob eine Weiterbildung mit Zertifikat zu deinem Ziel passt, sprich mit uns: Die Beratung bei der Business Trends Academy ist kostenlos.
Quellen
Über den Autor
Sascha BögeMarketing & Product Owner bei der Business Trends Academy
Sascha Böge verantwortet Marketing und Tech/TechStack bei der Business Trends Academy. Mit 16 Jahren Berufserfahrung (technischer Hintergrund in der ERP-Entwicklung, langjährige Trainertätigkeit) entwickelt er die Content- und Sichtbarkeitsstrategie der Business Trends Academy für Akademiker in beruflichen Veränderungssituationen. Als zertifizierter Product Owner und Scrum Master betreut er zudem die Website der Business Trends Academy.
Qualifikationen
Zertifizierter Scrum Master
Zertifizierter Product Owner
Technischer Hintergrund in Webentwicklung und ERP-Entwicklung
über 16 Jahre Erfahrung in Marketing und Weiterbildung
3. zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt und mit einem Zeugnis über den vermittelten Lehrstoff abschließt.
Nach unserer Einordnung fällt eine Umschulung zum Berufsabschluss unter Nummer 2, eine Weiterbildung mit Zertifikat unter Nummer 1 oder 3. In ihren Unterlagen spricht die Bundesagentur deshalb von „abschlussorientierter“ und „nicht abschlussorientierter“ Weiterbildung.
Laut Bundestag-Drucksache 21/5167 vom 31.03.2026 (Statistik der Bundesagentur) begannen 2024 im SGB II rund 19.000 Menschen eine abschlussorientierte Weiterbildung, Umschulungen eingeschlossen (20 %), und rund 74.000 eine nicht abschlussorientierte (80 %).
Hinweis: Im Beratungsgespräch zählt das Bildungsziel
Im Bildungsgutschein ist laut Merkblatt 6 „immer ein bestimmtes Bildungsziel angegeben“. Ob du von Umschulung oder Weiterbildung sprichst, ist zweitrangig. Wichtig ist, ob am Ende ein Berufsabschluss oder ein Zertifikat steht, denn davon hängen Dauer und Zusatzleistungen ab.
Umschulung
Weiterbildung (Fortbildung)
Ziel
Befähigung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit (§ 1 Abs. 5 BBiG)
berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern und aufsteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG)
Abschluss
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn die Umschulung darauf ausgerichtet ist (§ 60 BBiG)
Fortbildungsabschluss nach Fortbildungsordnung (§ 53 BBiG), Prüfung eines Fachverbands oder Zertifikat des Trägers
Prüfung
Umschulungsprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle (§ 62 Abs. 3 BBiG)
je nach Weiterbildung: Fortbildungsprüfung, externe Prüfung (z. B. GPM) oder Zertifikat des Trägers
Dauer in Vollzeit (geförderte Umschulung)
mindestens ein Drittel kürzer als die Ausbildung, Ausnahmen möglich (§ 180 Abs. 4 SGB III); bei dreijährigem Beruf höchstens 24 Monate
keine gesetzliche Standarddauer; QCG: mehr als 120 Stunden (§ 82 SGB III)
Bildungsgutschein (§ 81, Kann-Leistung), für Beschäftigte QCG (§ 82)
Weiterbildungsgeld 150 Euro/Monat
ja, für Arbeitslose und SGB-II-Berechtigte (§ 87a Abs. 2, 3)
nein
Weiterbildungsprämie
1.000 Euro Zwischenprüfung, 1.500 Euro Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1)
nein
Arbeitslosengeld
läuft weiter, wenn du Anspruch hast (§ 144), Minderung 1 Tag je 2 Tage (§ 148)
gleich
Reha
als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 Abs. 3 SGB IX), in der Regel höchstens zwei Drittel der Ausbildungszeit (§ 53 Abs. 2 SGB IX)
als berufliche Anpassung und Weiterbildung (§ 49 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX)
Passt, wenn
du einen anerkannten Berufsabschluss brauchst oder willst
du schon einen Abschluss oder Erfahrung hast und gezielt Kenntnisse nachweisen willst
Bei Weiterbildungen setzt das Gesetz nur für die QCG-Förderung von Beschäftigten eine Untergrenze: mehr als 120 Stunden (§ 82 Abs. 1 SGB III). Kursdauern aus der Praxis findest du im Abschnitt zur Business Trends Academy.
Weiterbildungsgeld 150 Euro im Monat (§ 87a Abs. 2, 3 SGB III)
für Arbeitslose und für Leistungsberechtigte nach SGB II, diese auch in Arbeit; laut Bundesagentur nicht für Beschäftigte im Rechtskreis SGB III
nein
Im Jahresdurchschnitt Dezember 2024 bis November 2025 erhielten rund 58 % der Teilnehmenden an abschlussorientierter Weiterbildung im SGB II Weiterbildungsgeld (Bundestag-Drucksache 21/5167, ohne zugelassene kommunale Träger). Laut IAB-Forschungsbericht 1/2026 wussten knapp 62 % der befragten Geringqualifizierten zwischen 25 und 60 Jahren, dass Agenturen und Jobcenter Umschulungen fördern, Prämie und Weiterbildungsgeld kannte nur „eine relativ kleine Minderheit“. Vor einer abschlussorientierten Weiterbildung muss die Beratung laut Fachlichen Weisungen der Bundesagentur über beides informieren.
Weiterbildungen mit Zertifikat, auch die der Business Trends Academy, lösen weder Weiterbildungsgeld noch Prämie aus. Wie du den Gutschein beantragst, zeigt der Ratgeber Bildungsgutschein Schritt für Schritt, für Beschäftigte gibt es die QCG-Förderung für Beschäftigte.
Hinweis: Keine Rechtsberatung
Ob und wie du gefördert wirst, entscheidet die Agentur für Arbeit nach dem Beratungsgespräch, bei gesundheitlichen Gründen der zuständige Reha-Träger.
durch. Falls du überlegst, selbst zu kündigen, lies vorher
Im IAB-Forschungsbericht 1/2026 gehörten der Verzicht auf ein richtiges Einkommen während der Umschulung und die Unsicherheit über ihren finanziellen Ertrag zu den häufig genannten Gründen, eine mögliche Umschulung abzulehnen.
Gesundheitliche Gründe.
Musst du deinen Beruf wegen einer Behinderung oder Erkrankung aufgeben, kann ein Reha-Träger die Umschulung übernehmen, siehe
Prüf vorher, ob du die Zeit wirklich hast. Eine geförderte Umschulung bedeutet bei einem dreijährigen Beruf bis zu 24 Monate Vollzeit und am Ende eine Prüfung. Die Agentur prüft deine Eignung: Bei abschlussbezogenen Weiterbildungen soll laut Fachlichen Weisungen die Einschaltung des Berufspsychologischen Service „den Regelfall darstellen“.
Hinweis: Ein Zertifikat ist kein Berufsabschluss
Eine Weiterbildung mit Zertifikat macht Kenntnisse nachweisbar. Für Stellen, die einen anerkannten Berufsabschluss verlangen, reicht sie nicht.
Die fünf Fragen geben dir eine Tendenz. Was gefördert wird, entscheidet die Agentur nach der Beratung.
Frage
Ja spricht eher für
Nein spricht eher für
1. Verlangen die Stellenanzeigen in deinem Zielberuf einen bestimmten Ausbildungsberuf?
Umschulung
Weiterbildung
2. Hast du schon einen Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung?
1. Jeder Umschulungstag mit Arbeitslosengeld mindert seinen Rest um einen halben Tag.
2. Nach 16 Monaten (480 Tagen) sind 240 Tage gemindert. Es bleiben 90 Tage.
3. Ab hier mindert sich nichts mehr (Merkblatt 6 Nr. 3.3). Solange Tobias die Voraussetzungen erfüllt, bekommt er für die restlichen 8 Monate weiter Arbeitslosengeld.
4. Nach dem Ende der Umschulung bleiben ihm 90 Tage für die Jobsuche.
Dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat, über 24 Monate 3.600 Euro (§ 87a Abs. 2 SGB III). Besteht er die Abschlussprüfung, erhält er 1.500 Euro Prämie, dazu 1.000 Euro für die Zwischenprüfung oder den ersten Teil der Abschlussprüfung, wenn die Ausbildungsordnung sie vorsieht.
Die Rechnung haben wir selbst aus § 148 SGB III und den Angaben der Bundesagentur abgeleitet, ein Rechenbeispiel der Bundesagentur für 24 Monate gibt es dazu nicht. Die Agentur für Arbeit rechnet im Einzelfall, verbindlich ist dein Bescheid. Die Höhe des Arbeitslosengeldes rechnen wir nicht in Euro aus, sie hängt vom bisherigen Verdienst ab.
Miriam: Weiterbildung mit Zertifikat
Miriam, 46, ist gelernte Industriekauffrau, zwölf Jahre im Einkauf. Ihre Stelle fällt weg, sie will ins Personalwesen. Eine zweite Ausbildung wäre für dieses Ziel zu lang. Mit Bildungsgutschein beginnt sie eine viermonatige Weiterbildung in der Personalsachbearbeitung (120 Tage).
1. Die 120 Tage mindern ihren Anspruch um 60 Tage.
2. Nach Kursende bleiben ihr 270 Tage, also 9 Monate.
3. Ohne Weiterbildung hätte sie nach denselben 4 Monaten nur noch 210 Tage, also 7 Monate.
Weiterbildungsgeld und Prämie bekommt Miriam nicht, ihr Kurs endet mit einem Zertifikat.
Für keinen der beiden ist ein Job oder ein bestimmtes Gehalt garantiert. Der Unterschied liegt im Ziel: Tobias braucht den Abschluss, Miriam braucht nachweisbare Kenntnisse in einem neuen Feld.
Modulkombination: KI-Consultant und KI in Unternehmen
Zertifikat
Alle Kurse laufen in Vollzeit im digitalen Live-Unterricht, Starts gibt es monatlich, die aktuellen Termine stehen auf der jeweiligen Kursseite. Die Business Trends Academy ist AZAV-zertifiziert. Förderung zu 100 % mit Bildungsgutschein, für Beschäftigte über QCG, für Solo-Selbstständige über KOMPASS und in passenden Fällen über die Rentenversicherung. Alle Förderwege findest du auf der Förderseite.
Welche Maßnahme passt, richtet sich nach Eignung, Neigung, bisheriger Tätigkeit und Arbeitsmarkt (§ 49 Abs. 4 SGB IX). Auch Weiterbildungen der Business Trends Academy kann die Rentenversicherung fördern, ob sie einen bestimmten Kurs übernimmt, entscheidet sie im Einzelfall. Antrag und Zuständigkeit klärst du mit dem Reha-Träger, für die Dauer gilt die Sonderregel aus dem Abschnitt Dauer.
4. Beratung bei der Agentur für Arbeit vor Beginn. Ohne sie gibt es keine Förderung (§ 81 Abs. 1 SGB III). Im Gutschein steht dein Bildungsziel, gültig ist er laut Bundesagentur längstens drei Monate. Wie du dich vorbereitest, steht im Ratgeber zum Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur.
5. Träger und Maßnahme prüfen. Beide müssen für die Förderung zugelassen sein (AZAV).
Bekommt man bei einer Umschulung mehr Geld als bei einer Weiterbildung?
Ja, wenn die Umschulung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt und nach § 81 SGB III gefördert wird. Dann gibt es 1.000 Euro Prämie für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung; Arbeitslose bekommen zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat (§ 87a SGB III). Bei Weiterbildungen ohne Berufsabschluss gibt es beides nicht.
Wann reicht eine Weiterbildung statt einer Umschulung?
Wenn du schon einen Berufsabschluss oder Berufserfahrung hast und dein Zielberuf keinen bestimmten Ausbildungsberuf voraussetzt. Die Agentur für Arbeit kann sie fördern, wenn sie für deine Eingliederung notwendig ist, bei Arbeitslosen auch, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen deine Beschäftigungsfähigkeit verbessern (§ 81 Abs. 1a SGB III). Verlangt eine Stelle einen Berufsabschluss, ersetzt ein Zertifikat ihn nicht.
Kann ich eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen über die Rentenversicherung machen?
Ja, wenn du deinen bisherigen Beruf wegen einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kannst, kann die Rentenversicherung eine Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren (§ 16 SGB VI, § 49 SGB IX). Liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zugrunde, kommt die Unfallversicherung ins Spiel, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft (§ 35 SGB VII). Ganztägige Leistungen sollen in der Regel nicht länger als zwei Jahre dauern (§ 53 Abs. 2 SGB IX).
Kann ich eine Umschulung in Teilzeit machen?
Das ist möglich. Laut Fachlichen Weisungen der Bundesagentur weist die Beratung in geeigneten Fällen auf abschlussorientierte Weiterbildungen in Teilzeit hin. Auf Weiterbildungsgeld und Prämie hat die Teilzeit keine Auswirkung.
Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 6, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand Januar 2026. arbeitsagentur.de (PDF)
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026. gut-cert.de (PDF)
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 148 SGB III, gültig ab 01.07.2023. arbeitsagentur.de (PDF)
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/5167 vom 31.03.2026, Antwort der Bundesregierung (Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit). bundestag.de (PDF)
IAB-Forschungsbericht 1/2026, Elisabeth Artmann: Umschulungsbereitschaft von Geringqualifizierten und finanzielle Anreize. iab.de (PDF)
BIBB: Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2026. bibb.de