AGB

AGB der Business Trends Academy GmbH

 
Allgemeine VertragsbedingungenDer/die Teilnehmende bestätigt mit Unterschrift des Vertrages, dass im Rahmen eines Beratungsgespräches über Umfang, Inhalt und Ablauf der Maßnahme/Weiterbildung informiert wurde.VertragsgegenstandGegenstand des Vertrages sind die auf der ersten Seite aufgeführten Angaben. Die Business Trends Academy GmbH (im folgenden BTA genannt) stellt die notwendigen Lehrmittel und Skriptmaterialien digital zur Verfügung. Umfangreiche Lehrmaterialien werden in elektronischer Form (Datei) übergeben und gehen in das Eigentum der/des Teilnehmenden über. Technik wird bei Bedarf leihweise zur Verfügung gestellt, diese ist sofort nach Ablauf der Maßnahme/Weiterbildung an die BTA zurückzugeben.Auswahl der WeiterbildungsmoduleDie Auswahl der Module liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der/des Teilnehmenden. Wir bitten daher, sich vor der Anmeldung genau über die Seminarinhalte, Seminardauer, Weiterbildungsgebühren und die Auswahl der richtigen Themen und Teilnahmevoraussetzungen zu informieren. Wir beraten gerne bei der Auswahl der richtigen Weiterbildung.LeistungsnachweisNach dem erfolgreichen Abschluss eines jeden Moduls, erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat der Business Trends Academy mit der Angabe aller Lehrgangsinhalte, Dauer und Ziel der Maßnahme. Ein Gesamtzertifikat wird maximal 14 Tage nach Beendigung der gesamten Weiterbildung erstellt und digital zur Verfügung gestellt. Ab 10 Fehltagen wird der Bildungsgutschein seitens des Trägers abgebrochen. In diesem Fall stellen wir eine Teilnahmebestätigung für den entsprechenden Zeitraum und über die entsprechenden Inhalte aus. Inhalte, die aufgrund von Fehltagen nicht vermittelt werden konnten, werden nicht auf dem Zertifikat aufgeführt, unabhängig von der Dauer der Fehlzeiten.Sicherheitsbestimmungen für vor Ort-UnterrichtDie BTA arbeitet ausschließlich mit lizenzierter Software. Das Kopieren jeglicher Software sowie der Einsatz eigener Software ist ausdrücklich verboten. Das Downloaden oder Besuchen kostenpflichtiger Programme im Netz ist ebenfalls strengstens verboten. Verstöße führen zum Ausschluss der/des Teilnehmenden. Betreffende Teilnehmende tragen die entstandenen Kosten und rechtlichen Konsequenzen.Kursabsage durch die BTALiegen der BTA nicht genügend Anmeldungen vor, ist der Kurs überbucht oder ist aus nicht von der BTA zu vertretendem Grund die Durchführung der Maßnahme nicht möglich, so ist die Haftung gegenüber Teilnehmenden ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren werden bei dem Ausfall einer Maßnahme erstattet.ZahlungsbedingungenDie Gebühren sind vor Beginn der Maßnahme/Weiterbildung zu zahlen. Monatliche Ratenzahlungen können grundsätzlich vereinbart werden. Für Maßnahmen, die über einen Kostenträger gefördert werden (z.B. durch einen Bildungsgutschein oder Aktivierungsgutschein) erfolgt die Abrechnung der förderfähigen Leistungen direkt mit dem Kostenträger. Der/die Teilnehmende tritt hierzu den Anspruch gegenüber dem Kostenträger an die BTA ab. Hierentstehen dem/der Teilnehmenden keinerlei Kosten – auch nicht im Fall eines vorzeitigen Abbruchs der Maßnahme. Etwaige nicht förderfähige Zusatzleistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und sind durch den/die Teilnehmende selbst zu tragen.RücktrittsbedingungenBei geförderten Maßnahmen hat der/die Teilnehmende ein 14-tägiges Rücktrittsrecht längstens bis zum Start der Maßnahme. Ein kostenloser Rücktritt ist auch nach Beginn der Maßnahme möglich, wenn der Vertrag vorbehaltlich einer Förderung geschlossen wurde und diese nur teilweise oder nicht genehmigt wird.Der/die Teilnehmende bzw. der/die Kostenträgerin kann aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Erkrankung der/des Teilnehmenden. Hier gelten als Richtlinien die Bestimmungen der Fördergeber und die ärztliche, schriftliche Bescheinigung.Bei geförderten Maßnahmen kann der/die Teilnehmende bei einer nachweislichen Arbeitsaufnahme, zum letzten Werktag vor Beginn der Arbeitsaufnahme kündigen. Die BTA kann den Vertrag aus wichtigen, nachfolgenden Gründen kündigen-            Mangelnde Bereitschaft und mangelnde Leistung, die das Erreichen des Bildungsziels gefährden-            Störung des Betriebsfriedens/Weiterbildungsfriedens-            grobe Verstöße gegen die Vertragsbedingungen und gegen die Netiquette Allgemeine VertragsbedingungenAnwesenheitspflichtDie regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird gegenüber den Fördereinrichtungen dokumentiert. Grundsätzlich ist die BTA zu informieren, wenn aus wichtigem Grund Fehltage oder Fehlzeiten entstehen. Bei längeren Krankheiten (mehr als zwei Tage) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) einzuholen und die BTA zu informieren.UrlaubsregelungGrundsätzlich ist es dem Teilnehmer verwehrt, Urlaub während der Zeit des Lehrgangs zu nehmen, sofern der Lehrgang weniger als 6 Monate andauert. In Absprache mit dem Träger und der Agentur für Arbeit / Jobcenter sind Ausnahmen denkbar.HaftungBei Unfällen haftet die BTA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht für Diebstahl oder Verlust.DatenschutzDer/die Teilnehmende ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Weiterbildung die Daten erfasst, gespeichert und gelöscht werden. Das Mitfilmen oder Aufnehmen des Unterrichts ist strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Abbruch der Weiterbildung. Für dadurch entstehende Datenmissbräuche übernehmen wir keine Haftung.Bestandteile des Vertrages sind-            Allgemeine Vertragsbedingungen-            Hinweisblatt und BelehrungDSGVO Business Trends Academy GmbH, Friedrichstraße 94, D 10117 BerlinHinweisblatt und BelehrungSpeicherung von DatenAlle für die Weiterbildung relevanten Daten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert und sind währenddessen für die Mitarbeitenden der BTA einsehbar. Hierzu gehören: Vertragsunterlagen, Adressdaten, akademische Titel, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kundennummer des Jobcenters/ der Agentur für Arbeit, zuständige Behörde, sämtlicher Schriftverkehr während der Maßnahme (Mails, Anträge auf Freistellung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), Anwesenheitslisten, Zertifikatsvorlagen. Die BTA behält sich vor, ihre KundInnen während und auch nach der Weiterbildungsmaßnahme zu kontaktieren, wenn sich die Kontaktaufnahme auf die Weiterbildung in der BTA bezieht. Sind Dritte für die Kostenübernahme zuständig (Agentur für Arbeit/ Jobcenter/Rentenversicherung/ Bundeswehr/ Transfergesellschaften/ Arbeitgeber) so können diese Daten zur Weiterbildung der Teilnehmenden einfordern. Hierzu gehören vor allem Anwesenheitslisten.Die Aufbewahrungsfrist der Daten ist wie folgt:Daten wie Schriftverkehr, Zertifikate, Klassenbucheinträge und Abwesenheitseinträge werden nach zwei Jahren gelöscht. Eine nachträgliche Erstellung von Zertifikaten ist dann nicht mehr möglich. Daten im Zahlungsverkehr werden für das Finanzamt 10 Jahre gespeichert. Daten von Teilnehmenden, die aus ESF-Mitteln oder über die Bildungsprämie gefördert werden, müssen 15 Jahre lang gespeichert werden.Teilnahme an Online-VeranstaltungenDie BTA führt viele Kurse online durch. Auch hier werden personenbezogene Daten erhoben. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kommunikation und der damit verbundenen erforderlichen technischen Administration verwendet. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Teilnahme an Online-Veranstaltungen erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. A und b DSGVO auf Grundlage der freiwillig erteilten Einwilligung oder zur Erfüllung der gewünschten Teilnahme. Die von Anbietern für Videotelefonie und anderen während des Unterrichts genutzten Online Tools erhobenen personenbezogenen Daten werden nach der Teilnahme automatisch gelöscht, sofern keine weitere Kontaktaufnahme gewünscht ist und dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (Art. 6Abs. 1 lit. C DSGVO) entgegenstehen. Die Teilnehmenden stellen auch selbstständig sicher, ihren Zugang nach Beendigung der Module zu löschen. Schulungen werden nicht aufgezeichnet. Sollte es hierzu eine andere Absprache geben, wird eine gesonderte Genehmigung der Teilnehmenden eingefordert. Die Verwendung der Kamera ist verpflichtend. Geschlossene Slack-Channel werden zum Kursende archiviert und sind dann für die Teilnehmenden nicht mehr zugänglich. Weiterhin können die jeweiligen Richtlinien zum Umgang mit Daten auf der Homepage des Anbieters eingesehen werden.NachhaltigkeitDie BTA strebt an, möglichst umweltfreundlich und nachhaltig zu arbeiten. Wir sind hier im stetigen Verbesserungsprozess. So drucken wir keine Skripte, Handouts und Zertifikate aus, sondern stellen diese ausschließlich digital zur Verfügung. Die digitale Unterrichtsdurchführung erspart Fahrtwege und somit Energie. Die genutzte Technik rotiert und wird so lange verwendet, wie sie gut und stabil funktioniert.PrüfungenPrüfungen bei externen Anbietern (GPM, Exin) finden in der Regel online statt. Hierzu werden für den Anmeldeprozess Benutzerdaten erhoben, die in der Verantwortung der Zertifizierer gespeichert werden. Die Prüfungen sind entweder online begleitet oder videoüberwacht. Die Videoaufzeichnung dient nur der Gewährleistung einer regelkonformen Durchführung der Prüfung gemäß der Prüfungsordnung und wird nach Erklärung der Endgültigkeit des erreichten Ergebnisses durch den Zertifizierer gelöscht.Umgang mit Daten anderer TeilnehmendenTauschen Teilnehmende untereinander ihre Daten aus, so liegt es nicht in der Verantwortung der BTA, hier für die Datensicherheit zu sorgen. Im Falle von Präsenzunterricht werden offen liegende Listen mit personenbezogenen Daten (E-Mail-Listen, Telefonlisten) ohne weitere Nachfrage vernichtet. Kommunikationsformen wie z. B. WhatsApp werden von der BTA nicht unterstützt oder eingefordert - auch nicht von den TrainerInnen.Verhalten zum Modulende/ Rückgabe von LeihrechnernDie BTA weist ausdrücklich darauf hin, dass am Modulende alle Login-Daten von ausgeliehenen Schulungsrechnern zu löschen sind. Zugangsdaten sollen nie für andere sichtbar oder nutzbar sein. Ausgeliehene Rechner/Technik wird sofort nach dem Ende der Weiterbildung der BTA zurückgegeben. Die BTA behält sich vor, ausgeliehene Technik zu einem angemessenen Preis in Rechnung zu stellen, sollte dieser Rückgabeaufforderung nicht Folge geleistet werden. Leihweise zur Verfügung gestellte Software-Lizenzen werden nach Ablauf des Moduls seitens der BTA deaktiviert. VVideoüberwachungBei Präsenztagen in den Räumen der BTA, wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch die Haustechnik und den Wachschutz per Video überwachtwird. Dies betrifft die Eingänge, Flure und Fahrstühle.Rechte der TeilnehmendenDie Teilnehmenden haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre Daten. Eine Löschung der Daten vor dem Ablauf von zwei Jahren ist nur möglich, wenn der/die Teilnehmende die Weiterbildung selbst finanziert hat. Andernfalls besteht eine Auskunftspflicht gegenüber den zahlenden Behörden. Daten werden nicht ohne Erlaubnis an Dritte weitergegeben. Ausnahme besteht bei der Anforderung von Anwesenheitslisten der Teilnehmenden von Seiten der zahlenden Organisation.
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