KI-Schulungspflicht 2026: Was Artikel 4 wirklich verlangt
KI-Schulungspflicht 2026: Was Artikel 4 wirklich verlangt
Autor: Sascha BögeVeröffentlicht am 5. November 2026
Lesezeit: ca. 25 Minuten
Stand: 5. November 2026. Rechtsstand nach dem Digital-Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744. Keine Rechtsberatung.Ja, es gibt eine KI-Schulungspflicht, aber sie ist weicher als ihr Ruf. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Betriebe, die KI-Systeme wie ChatGPT beruflich nutzen, nach Artikel 4 der KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Seit dem Digital-Omnibus vom Juli 2026 steht ausdrücklich im Gesetz, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, und ein Bußgeld für Verstöße gegen Artikel 4 sehen weder die KI-Verordnung noch das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz vor.Hier findest du Wortlaut, Rechtslage, eine Dokumentationsvorlage, eine Checkliste und die Förderfrage.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Kurz erklärt
Pflicht seit 2. Februar 2025, neuer Wortlaut seit 27. Juli 2026: Anbieter und Betreiber müssen die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau zu garantieren (Art. 4 KI-Verordnung).
Betroffen ist jeder Betrieb, der KI beruflich in eigener Verantwortung nutzt, laut EU-Kommission auch bei ChatGPT für Werbetexte.
Kein Zertifikat vorgeschrieben: Laut EU-Kommission genügt eine interne Aufzeichnung.
Kein Bußgeld für Artikel 4 in Art. 99 KI-Verordnung und § 15 KI-Marktüberwachungsgesetz. Aufsicht: seit 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur, andere Durchsetzungsmaßnahmen bleiben möglich.
Förderung: Die kurze Pflicht-Unterweisung ist nach § 82 SGB III nicht förderfähig, eine KI-Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden kann es für Beschäftigte im Einzelfall sein.
Unser Beispiel durch den Ratgeber: Die Hausverwaltung Nordblick GmbH ist ausgedacht. Von 28 Beschäftigten nutzen 22 einen Chat-Assistenten für Mieteranschreiben, Protokolle und Übersetzungen. Jana (fiktiv), 38, Immobilienkauffrau mit Abschluss 2011, soll interne KI-Ansprechpartnerin werden.
Gibt es eine KI-Schulungspflicht? Was Artikel 4 heute verlangt
Ja. Nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung müssen Betriebe, die KI-Systeme beruflich einsetzen, seit dem 2. Februar 2025 Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, zu unterstützen. Seit dem Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) muss kein bestimmtes Kompetenzniveau pro Person garantiert werden. Eine Schulungsform schreibt die Verordnung nicht vor, das Wort "Schulung" steht gar nicht darin.
Der Wortlaut
Artikel 4 in der Fassung seit dem 27. Juli 2026:(1) "Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren."
Was der Digital-Omnibus an Artikel 4 geändert hat
Vorher mussten Anbieter und Betreiber nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Seit dem 27. Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen. Neu sind Pflichten für EU-Kommission und Mitgliedstaaten, Betriebe und insbesondere KMU zu unterstützen, unter anderem mit Praxisbeispielen.Fundstelle: Art. 1 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, Amtsblatt vom 24. Juli 2026, nach ihrem Art. 4 "am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung" in Kraft, also am 27. Juli 2026.
Alt und neu im direkten Vergleich
Wen betrifft die Pflicht? Anbieter, Betreiber und ChatGPT im Büro
Artikel 4 betrifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jede Person, Firma oder Behörde, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, also auch ein Betrieb, dessen Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen. Rein private Nutzung fällt nicht darunter.
Anbieter und Betreiber im Wortlaut
Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-Verordnung) ist, wer ein KI-System oder KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4 "eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet".Wer ein fertiges KI-Tool im Job einsetzt, ist also Betreiber. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung nimmt Art. 2 Abs. 10 aus.
Was bedeutet KI-Kompetenz? Definition und die vier Leitfragen der EU-Kommission
KI-Kompetenz ist laut Art. 3 Nr. 56 KI-Verordnung die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich ihrer Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Welche Inhalte dafür nötig sind, hängt von Rolle und Einsatz ab. Die EU-Kommission nennt vier Punkte, die ein Betrieb mindestens bedenken sollte.
Die Definition im Wortlaut
Art. 3 Nr. 56 KI-Verordnung, vom Omnibus nicht geändert:"'KI-Kompetenz' die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden."
Bußgeld, Aufsicht, Haftung: Was bei Verstößen droht
Ein Bußgeld speziell für Artikel 4 gibt es derzeit nicht: Die Bußgeldrahmen der KI-Verordnung (bis 35 Mio. Euro für verbotene Praktiken, bis 15 Mio. Euro für die Liste in Artikel 99 Absatz 4) erfassen Artikel 4 nicht, und auch das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz (§ 15 KI-MIG) nennt ihn nicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Sie weist darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann, besonders wenn ein Schaden entsteht.
Die Norm-Kette
Mythen vs. Rechtslage: sieben Behauptungen im Check
Sieben gängige Behauptungen halten dem Gesetzestext nicht stand: Weder gilt die Pflicht erst seit August 2026, noch drohen für Artikel 4 Millionenbußgelder, noch braucht jede Person ein Zertifikat.
So baust du KI-Kompetenz im Betrieb auf: die drei Grundsteine der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur empfiehlt drei Grundsteine: erstens den Bedarf ermitteln, zweitens passende Maßnahmen gestalten, drittens dokumentieren, evaluieren und auffrischen. Das Format ist frei, von Selbstlernprogrammen über Workshops bis zu mehrstufigen Fortbildungen, intern oder extern."Es werden keine standardisierten Trainingsmaßnahmen vorgegeben", schreibt die Bundesnetzagentur. Du entscheidest selbst, was passt.
Grundstein 1: Bedarf ermitteln
Welche KI-Systeme nutzt wer wofür, auch mit privaten Accounts? Und was fehlt den Leuten für ihren Einsatz?
Dokumentation: was du festhalten solltest
Nein, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Laut EU-Kommission genügt eine interne Aufzeichnung der Schulungen und anderer Maßnahmen, eine gesetzliche Dokumentationsform gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, inhaltlichen und zeitlichen Umfang der Maßnahmen und die teilnehmenden Personen festzuhalten und regelmäßig aufzufrischen.Trotzdem lohnt es sich: Die Bundesnetzagentur ordnet fehlende KI-Kompetenz als mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht ein. Dein Protokoll zeigt dann, dass du gehandelt hast.
Musterprotokoll
Checkliste: Was Betriebe jetzt tun sollten
Was müssen Betriebe jetzt konkret tun? In acht Schritten: KI-Nutzung erfassen, die eigene Rolle klären, das Risiko einordnen, Zielgruppen festlegen, Maßnahmen umsetzen, den Betriebsrat einbinden, dokumentieren und regelmäßig auffrischen.
Betriebsrat: wo er mitreden darf
Hat ein Betrieb einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn über die Planung von Arbeitsverfahren einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen hat der Betriebsrat nach § 98 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Ob ein KI-Tool zusätzlich unter die Mitbestimmung bei Überwachungseinrichtungen fällt, ist eine Frage des Einzelfalls.
§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: rechtzeitige Unterrichtung über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen "einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz".
§ 80 Abs. 3 BetrVG: Muss der Betriebsrat Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich.
Hochrisiko-KI: wann aus Kompetenz eine echte Schulungspflicht wird
Wer Hochrisiko-KI betreibt, zum Beispiel ein System zur Auswahl von Bewerbern, muss nach Art. 26 Abs. 2 KI-Verordnung die menschliche Aufsicht Personen übertragen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. Diese Pflicht gilt für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III nach dem Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 und bleibt laut EU-Kommission vom Omnibus unberührt.Artikel 26 Abs. 2 gilt anders als Artikel 4 nur für Betreiber von Hochrisiko-Systemen, etwa für Einstellung und Auswahl von Menschen (Anhang III Nr. 4). Die fiktive Hausverwaltung Nordblick mit ihrem Chat-Assistenten betrifft das nicht; zum Recruiting siehe Recruiter werden: KI im Recruiting ist Hochrisiko.
Pflichtschulung oder geförderte Weiterbildung? Was das QCG zahlt und was nicht
Eine kurze Pflicht-Unterweisung zu KI wird nicht gefördert: Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) schließt kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen aus und verlangt mehr als 120 Stunden. Umfassende KI-Weiterbildungen bei zugelassenen Trägern können für Beschäftigte gefördert werden, in Betrieben unter 50 Beschäftigten im Regelfall ohne Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten und mit bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall; Solo-Selbstständige können KOMPASS nutzen, Arbeitsuchende den Bildungsgutschein.
Die Voraussetzungen nach § 82 Abs. 1 SGB III
Die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildung Beschäftigter fördern, wenn1. Kenntnisse vermittelt werden, "die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen",
Fiktives Beispiel: Die Hausverwaltung Nordblick rechnet durch
Alle Werte außer den Förderquoten sind fiktiv, die Regeln echt. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.Ausgangslage (fiktiv): 28 Beschäftigte, alle in Vollzeit, eigenständiges Unternehmen ohne Konzern. 22 nutzen einen Chat-Assistenten. Interner Stundensatz: 35 Euro. Jana ist 38, Immobilienkauffrau mit Abschluss 2011, wurde noch nie nach § 82 gefördert und verdient 3.600 Euro brutto im Monat.
Teil 1: Die Basisschulung für alle
1. Umfang:
Beschäftigt, arbeitsuchend, selbstständig: welche Förderung für KI-Weiterbildung passt
Welche Förderung für eine KI-Weiterbildung passt, hängt von deiner Lage ab. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) gefördert werden, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte über den Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), Solo-Selbstständige über KOMPASS mit bis zu 90 % und höchstens 4.500 Euro. Alle drei sind Kann-Leistungen ohne Rechtsanspruch.
KI-Weiterbildungen der Business Trends Academy
Die Business Trends Academy bietet fünf KI-Weiterbildungen an: KI-Consultant, KI in Unternehmen, KI-Manager, KI-gestütztes Changemanagement und Certified AI Transformation Consultant. Alle laufen in Vollzeit und live-online und schließen mit einem Zertifikat der Business Trends Academy ab, nicht mit einem Berufsabschluss.Eine umfassende KI-Weiterbildung kann Teil der Maßnahmen sein, mit denen ein Betrieb die KI-Kompetenz seiner Leute unterstützt. Die Unterweisung aller Nutzer zu euren Tools und Regeln ersetzt sie nicht.
KI-Consultant, 20 Tage: KI-Grundlagen und Tools, Ethik und juristischer Rahmen (AI Act, DSGVO).
Häufige Fragen zur KI-Schulungspflicht
Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Arbeitgeber?
Ja. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Betriebe, die KI beruflich nutzen, nach Artikel 4 der KI-Verordnung Maßnahmen zur Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen. Seit dem 27. Juli 2026 muss dabei kein bestimmtes Niveau garantiert werden, die Form ist frei.
Was hat der Digital-Omnibus an Artikel 4 geändert?
Statt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, müssen Betriebe deren Entwicklung unterstützen, ohne ein Niveau zu garantieren. EU-Kommission und Mitgliedstaaten sollen vor allem KMU unterstützen.
Fazit: Pflicht mit Augenmaß, Kompetenz als Investition
Artikel 4 ist keine Bußgeldfalle, aber auch kein Freifahrtschein. Wer KI nutzt, muss passende Maßnahmen ergreifen und sollte sie dokumentieren, denn im Ernstfall zählt, was du belegen kannst.Drei Dinge nimmst du mit:1. Die Pflicht besteht seit Februar 2025 und bleibt. Der Omnibus hat den Maßstab weicher gemacht, nicht die Pflicht abgeschafft.2. Kein Bußgeld für Artikel 4, aber Aufsicht und Sorgfaltspflicht. Die Bundesnetzagentur ist zuständig, andere Durchsetzungsmaßnahmen bleiben möglich.
Über den Autor
Sascha BögeMarketing & Product Owner bei der Business Trends Academy
Sascha Böge verantwortet Marketing und Tech/TechStack bei der Business Trends Academy. Mit 16 Jahren Berufserfahrung (technischer Hintergrund in der ERP-Entwicklung, langjährige Trainertätigkeit) entwickelt er die Content- und Sichtbarkeitsstrategie der Business Trends Academy für Akademiker in beruflichen Veränderungssituationen. Als zertifizierter Product Owner und Scrum Master betreut er zudem die Website der Business Trends Academy.
Qualifikationen
Zertifizierter Scrum Master
Zertifizierter Product Owner
Technischer Hintergrund in Webentwicklung und ERP-Entwicklung
über 16 Jahre Erfahrung in Marketing und Weiterbildung
(2) "Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen und fördern die Bemühungen der Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und insbesondere von KMU, ihre Verpflichtung nach Absatz 1 dieses Artikels zu erfüllen. Zu diesem Zweck veröffentlicht die Kommission praktische Beispiele dafür, wie diese Verpflichtung erfüllt wird auf der in Artikel 62 Absatz 3 Buchstabe b genannten zentralen Informationsplattform."
(3) "Das KI-Gremium nimmt unter Berücksichtigung der europäischen Kompetenzrahmen Empfehlungen an, um die Kommission und die Mitgliedstaaten unter anderem durch die Festlegung gemeinsamer Ziele bei der Förderung der KI-Kompetenz gemäß Absatz 1 zu unterstützen."
Was die drei Absätze praktisch heißen
"Maßnahmen ergreifen" ist eine Pflicht zum Handeln: Wer KI nutzt und nichts tut, erfüllt Artikel 4 nicht. Ein Erfolgsversprechen ist es aber nicht. Die Maßnahmen müssen zu den Menschen und zum Einsatz passen, etwa andere Inhalte für Mieteranschreiben als für ein System, das Menschen bewertet. Die Absätze 2 und 3 richten sich an EU und Mitgliedstaaten, die insbesondere KMU unterstützen sollen.
Fassung bis 26.07.2026
Fassung seit 27.07.2026
Kernpflicht
"ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen ... über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen"
"ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen"
Niveau
"ausreichendes Maß"
"Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren."
Zu berücksichtigen
technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung, Einsatzkontext, betroffene Personen
technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, Einsatzkontext, betroffene Personen
Staat und EU
nicht geregelt
Abs. 2: Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen, insbesondere KMU; Praxisbeispiele auf der zentralen Informationsplattform. Abs. 3: Empfehlungen des KI-Gremiums
Quelle: Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 in alter Fassung; Art. 1 Nr. 5 Verordnung (EU) 2026/1744.
Warum der Gesetzgeber das geändert hat
Laut Erwägungsgrund 8 des Omnibus passten die bisherigen strengen Verpflichtungen sinngemäß nicht für alle Anbieter und Betreiber und verursachten besonders kleineren Unternehmen Aufwand. KI-Kompetenz solle aber "unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein".
Was sich nicht geändert hat
Kapitel I mit Artikel 4 gilt nach Art. 113 Abs. 3 Buchst. a in der Fassung des Omnibus weiterhin ab dem 2. Februar 2025. Auch die Adressaten bleiben: Anbieter und Betreiber, jeweils für ihr Personal und andere Personen in ihrem Auftrag.
Alter Wortlaut erkannt? Dann ist die Quelle veraltet.
Steht irgendwo, Betriebe müssten "sicherstellen", dass ihre Leute über ein "ausreichendes Maß" an KI-Kompetenz verfügen, beschreibt der Text die Rechtslage vor dem 27. Juli 2026. Prüf dann auch die übrigen Aussagen.
Das ChatGPT-Beispiel der EU-Kommission
Laut den Fragen und Antworten der EU-Kommission zur KI-Kompetenz (Stand 27. Juli 2026) fällt ein Betrieb unter Artikel 4, wenn Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen. Sie sollen dann über konkrete Risiken informiert werden, etwa Halluzinationen, also erfundene, aber überzeugend formulierte Antworten.
Wer zu den "anderen Personen" zählt
Laut EU-Kommission sind das Menschen, die keine Beschäftigten sind, aber im organisatorischen Verantwortungsbereich des Betriebs mit KI arbeiten, etwa Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden.
Der Betrieb ist verpflichtet, nicht der einzelne Mensch
Beschäftigte haben aus Artikel 4 selbst keine Pflicht. Laut Bundesnetzagentur gilt sie für Betriebe "unabhängig von Wirtschaftszweig oder Organisationsgröße". Laut Bitkom (14. September 2026, 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten) setzen 57 % der Unternehmen KI ein, im Vorjahr waren es 36 %.
Es geht also nicht nur ums Prompten, sondern auch darum, falsche Antworten zu erkennen.
Die vier Mindest-Überlegungen der EU-Kommission
1. Allgemeines Verständnis von KI: Was ist KI, was kann sie und was nicht?
2. Die eigene Rolle: Ist der Betrieb Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems?
3. Das Risiko der eingesetzten Systeme: Was kann bei genau diesen Tools schiefgehen?
4. Passende Maßnahmen: Die Inhalte richten sich nach Vorwissen, Erfahrung und Einsatzkontext der Beschäftigten.
Bedienungsanleitung reicht nicht
Sich nur auf die Gebrauchsanweisung eines KI-Systems zu verlassen, kann laut Kommission unwirksam sein, ein Link zur Hilfeseite im Intranet ist also keine Maßnahme, auf die du dich ausruhen solltest. Eine Prüfungspflicht gibt es dagegen nicht.
Vorschrift
Was sie regelt
Gilt für Artikel 4?
Art. 99 Abs. 3 KI-Verordnung
Geldbußen bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Nein, nur für verbotene Praktiken nach Art. 5
Art. 99 Abs. 4 KI-Verordnung
Geldbußen bis 15 Mio. Euro oder 3 %
Nein, nur für die dort genannten Pflichten (Art. 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34, 50, ergänzt um Art. 25 Abs. 2, 4). Art. 4 steht nicht in der Liste
Art. 99 Abs. 1 KI-Verordnung
Mitgliedstaaten regeln "Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen", auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen; Interessen von KMU sind zu berücksichtigen
Grundsätzlich für jeden Verstoß gegen die Verordnung
§ 2 Abs. 1 KI-MIG
Bundesnetzagentur ist zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit nichts anderes bestimmt ist
Ja, Aufsicht
§ 15 KI-MIG
Deutscher Bußgeldkatalog: Verstöße gegen Art. 21, 27, 45 und Pflichten aus Art. 86 Abs. 1 für bestimmte Hochrisiko-Betreiber
Nein, Art. 4 nicht genannt
Quellen: Art. 99 Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung von Art. 1 Nr. 38 Verordnung (EU) 2026/1744; §§ 2, 15 KI-MIG.
Eine Summe von "30 Mio. Euro" steht nirgends in der Verordnung.
Was die EU-Kommission dazu sagt
Kein Bußgeld heißt nicht: keine Folgen. Laut EU-Kommission könnten nationale Marktüberwachungsbehörden bei Verstößen gegen Artikel 4 Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen verhängen, eher wahrscheinlich, wenn ein Vorfall nachweislich auf fehlende Schulung zurückgeht. Welche Anordnungen die Bundesnetzagentur konkret treffen kann, ist mit diesem Stand nicht abschließend geklärt.
Und die Haftung?
Die Bundesnetzagentur: "Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht." Das ist ihre Einschätzung, keine Haftungsnorm; laut EU-Kommission schafft die KI-Verordnung weder Straftatbestände noch Schadensersatzansprüche, das regelt nationales Recht.
Keine Rechtsberatung: Ob in deinem Betrieb ein konkretes Risiko besteht, klärst du mit einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder deiner Rechtsabteilung.
Behauptung
Rechtslage
Beleg
"Ab August 2026 gilt eine neue KI-Schulungspflicht."
Art. 4 gilt seit 2. Februar 2025. Im August 2026 begann laut EU-Kommission die Aufsicht durch nationale Behörden, in Deutschland ist das seit 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur.
Art. 113 KI-Verordnung, § 2 KI-MIG, EU-Kommission
"Bei Verstoß drohen 30 bzw. 35 Mio. Euro Bußgeld."
35 Mio. Euro oder 7 % gelten nur für verbotene Praktiken (Art. 5), 15 Mio. Euro oder 3 % nur für die Liste in Art. 99 Abs. 4. Art. 4 steht in keiner der Listen, § 15 KI-MIG nennt Art. 4 nicht. "30 Mio." steht nirgends.
Art. 99 KI-Verordnung, § 15 KI-MIG
"Jeder Mitarbeitende braucht ein KI-Zertifikat."
Kein Zertifikat vorgeschrieben. Eine interne Aufzeichnung genügt laut EU-Kommission.
EU-Kommission, Bundesnetzagentur
"Der Betrieb muss sicherstellen, dass alle ausreichend kompetent sind."
Das ist die alte Fassung. Seit 27. Juli 2026: Entwicklung unterstützen, kein Niveau garantieren.
Art. 4 in alter und neuer Fassung
"Wir brauchen jetzt einen KI-Beauftragten."
Nicht vorgeschrieben, sagen EU-Kommission und Bundesnetzagentur. Eine feste Ansprechperson kann trotzdem sinnvoll sein.
EU-Kommission, Bundesnetzagentur
"Nur Firmen, die KI entwickeln, sind betroffen."
Auch Betreiber sind betroffen, also jeder Betrieb, der KI in eigener Verantwortung beruflich nutzt, zum Beispiel ChatGPT für Texte.
Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung, EU-Kommission
"Der Omnibus hat die Pflicht abgeschafft."
Nein. Sie bleibt eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, geändert wurde der Maßstab.
Art. 4 neue Fassung, EU-Kommission
Grundstein 2: Maßnahmen gestalten
Als Anregung beschreibt die Bundesnetzagentur ein Stufenmodell, ausdrücklich "weder verpflichtend noch abschließend".
Stufe (Anregung der Bundesnetzagentur)
Inhalte
Bei Nordblick (fiktiv)
Stufe 1: Grundverständnis
Begriffe, Überblick über KI-Technologien einschließlich großer Sprachmodelle, allgemeine Chancen und Risiken
alle 22 Nutzerinnen und Nutzer
Stufe 2: Fortgeschrittenes Wissen
Rolle der Organisation in der Wertschöpfungskette, technische Aspekte der genutzten KI, spezifische Chancen und Risiken, rechtliche Einordnung
Geschäftsführung und Teamleitungen
Quelle: Bundesnetzagentur, KI-Kompetenz. Die Zuordnung zu Nordblick ist ein ausgedachtes Beispiel.
Maßnahmen festhalten, auf Wirkung prüfen, regelmäßig auffrischen. Ein Musterprotokoll folgt unten.
Kostenlose Hilfe und Stand in Betrieben
Die Bundesnetzagentur nennt kostenlose Unterstützung, darunter das KI-Büro der EU, die European Digital Innovation Hubs (EDIHs), die Mittelstand-Digital Zentren mit "etwa 100 KI-Trainer[n]", den KI-Campus und appliedAI. Laut Bitkom (September 2026) schulen 70 % der Unternehmen ihre Beschäftigten zu KI, 25 % bieten keinerlei KI-Schulungen an, und 66 % schätzen deren KI-Kompetenzen als gering ein.
Nordblick: der erste Schritt (fiktiv)
Jana listet auf, wer welches Tool wofür nutzt: 22 von 28 Beschäftigten arbeiten mit einem Chat-Assistenten. Daraus leitet Nordblick die drei Stufen oben ab.
Grundlagen und Risiken (z. B. Halluzinationen), eigene Tools, Nutzungsregeln
Umfang in Stunden
zeitlicher Umfang je Person
3 Stunden
Teilnehmende Personen
Namen oder Teamliste
22 Beschäftigte laut Anwesenheitsliste
Betroffene KI-Systeme
Tools, um die es geht
der genutzte Chat-Assistent
Verantwortliche Person
wer die Maßnahme organisiert hat
Jana
Evaluation / Ergebnis
kurzes Feedback, offene Fragen
Rückfragen zu Datenschutz gesammelt
Nächste Auffrischung
geplanter Termin oder Anlass
bei neuem Tool oder spätestens zum geplanten Termin
Pflichtangaben gibt es nicht. Die Spalten folgen den Dokumentationspunkten der Bundesnetzagentur (Art, inhaltlicher und zeitlicher Umfang, teilnehmende Personen), ergänzt um praktische Felder.
Eine Zeile pro Maßnahme in einer Tabellenkalkulation: Nachweis und Planung in einem.
#
Schritt
Was konkret
Beleg
1
KI-Inventur
Welche KI-Systeme nutzt ihr, wer nutzt sie, wofür? Auch private Accounts im Job zählen.
Bundesnetzagentur (Bedarf ermitteln)
2
Rolle klären
Seid ihr nur Betreiber oder auch Anbieter (eigene KI unter eigenem Namen)?
Art. 3 Nr. 3, 4 KI-Verordnung; EU-Kommission
3
Risiko einordnen
Ist eine Hochrisiko-Anwendung dabei, zum Beispiel bei der Bewerberauswahl? Dann Art. 26 Abs. 2 ab 2. Dezember 2027 mitplanen.
EU-Kommission; Art. 26 KI-Verordnung
4
Zielgruppen und Stufen festlegen
Wer braucht Grundlagen, wer Vertiefung, wer Spezialwissen?
Bundesnetzagentur (Stufenmodell)
5
Maßnahmen umsetzen
Interne Unterweisung, E-Learning, externe Weiterbildung für Schlüsselpersonen; Nutzungsregeln, zum Beispiel keine vertraulichen Daten in externe Tools
EU-Kommission; Bundesnetzagentur
6
Betriebsrat einbinden
Unterrichtung nach § 90 BetrVG, Beteiligung bei Bildungsmaßnahmen nach §§ 96 bis 98 BetrVG
Bei neuen Tools, neuen Aufgaben und neuen Empfehlungen des KI-Gremiums
Art. 4 Abs. 3 KI-Verordnung; Bundesnetzagentur
Zu Schritt 5: "Keine vertraulichen Daten in externe Tools" ist eine Praxisempfehlung, keine Vorgabe aus Artikel 4.
Zu Schritt 8: Erscheinen die in Artikel 4 Abs. 2 und 3 angekündigten Praxisbeispiele und Empfehlungen, lohnt ein Abgleich.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG:
Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht; ob ein KI-Tool darunter fällt, ist Einzelfallfrage.
§§ 96 bis 98 BetrVG: Beteiligung bei der Berufsbildung, Mitbestimmung bei der Durchführung nach § 98, die je nach Ausgestaltung auch bei einer KI-Unterweisung greifen kann.
Stimm dein Schulungskonzept deshalb früh mit dem Betriebsrat ab, am besten zusammen mit der ohnehin fälligen Unterrichtung nach § 90.
Keine Rechtsberatung: Welche Rechte konkret greifen, klärst du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
2. der Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt,
3. in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 lief,
4. "die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert" und
5. Maßnahme und Träger zugelassen sind.
Nach Satz 2 gilt: "Ausgeschlossen von der Förderung ist die Teilnahme an Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist." Die Förderung ist eine Kann-Leistung.
Was die Bundesagentur ausdrücklich ausschließt
Laut Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand 1. Januar 2026) können Maßnahmen, die "arbeitsplatzbezogene, firmeninterne Qualifizierungen (z.B. kurze Einweisungsschulungen aufgrund technischer Änderungen im Betrieb) beinhalten oder zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zwingend notwendig sind", nicht gefördert werden. Für die 120 Stunden zählen Unterrichtseinheiten (45 Minuten Theorie, 60 Minuten bei betrieblichen Lernphasen), asynchrone Anteile nicht.
Die zweistündige Unterweisung für alle zahlt also der Betrieb, eine mehrwöchige KI-Weiterbildung für Einzelne kann gefördert werden. Wie die Agentur den Ausschluss aus Satz 2 bei EU-Pflichten wie Artikel 4 handhabt, entscheidet sie im Einzelfall.
Pflichtschulung ist nicht dasselbe wie geförderte Weiterbildung.
Die kurze Unterweisung aller Nutzer zu euren Tools und Regeln ist Sache des Betriebs. Förderfähig nach § 82 SGB III kann nur eine Weiterbildung sein, die über kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht und mehr als 120 Stunden dauert. Eine Garantie auf Förderung gibt es nicht.
Was gezahlt werden kann (im Regelfall)
Betriebsgröße
Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten
Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu
unter 50 Beschäftigte
keiner (davon "soll ... abgesehen werden")
75 %
50 bis unter 500 Beschäftigte
50 % (keiner bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung)
50 %
Quelle: § 82 Abs. 2, 3 SGB III.
Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung sinkt der Arbeitgeberanteil um 5 Prozentpunkte, der Entgeltzuschuss kann um 5 Prozentpunkte steigen (§ 82 Abs. 4); bei der Betriebsgröße zählt das ganze Unternehmen oder der Konzern, Teilzeit anteilig (Abs. 6).
Die Weiterbildungen der Business Trends Academy laufen in Vollzeit und live-online, mit QCG also nur, wenn der Arbeitgeber für die Kursdauer freistellt. Wie der Antrag abläuft: QCG-Förderung Schritt für Schritt.
22 Personen × 3 Stunden (1,5 Stunden Grundlagen und Risiken, 1,5 Stunden eigene Tools und Nutzungsregeln) =
66 Personenstunden
.
2. Kosten: 66 × 35 Euro = 2.310 Euro interne Arbeitszeit. Förderung: keine, weil kurze arbeitsplatzbezogene Maßnahme unter 120 Stunden (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 SGB III, Fachliche Weisung zu § 82, Ziffer 3 Abs. 4).
Teil 2: Jana wird KI-Ansprechpartnerin
3. Weiterbildung: Jana macht die Weiterbildung KI-Manager der Business Trends Academy, 2 Monate in Vollzeit, und wird dafür freigestellt. Arbeitsentgelt in der Freistellung: 2 × 3.600 Euro = 7.200 Euro brutto.
4. Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Nordblick hat weniger als 50 Beschäftigte, also bis zu 75 %: 0,75 × 7.200 Euro = bis zu 5.400 Euro. Nordblick trägt mindestens 7.200 minus 5.400 = 1.800 Euro brutto selbst. Der Zuschuss umfasst nach § 82 Abs. 3 SGB III auch den pauschalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, den wir hier nicht beziffern.
5. Lehrgangskosten: Bei unter 50 Beschäftigten soll von einer Beteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden, die Agentur kann die Lehrgangskosten voll übernehmen. Arbeitgeberanteil im Regelfall: 0 Euro.
Gegenrechnung: Nordblick mit 60 Beschäftigten
6. Mit 60 Beschäftigten: Hätte Nordblick 60 Beschäftigte, läge der Entgeltzuschuss bei bis zu 50 %, also bis zu 3.600 Euro. Nordblick trüge mindestens 3.600 Euro Entgelt selbst und im Regelfall 50 % der Lehrgangskosten. Die Ausnahme für Beschäftigte ab 45 Jahren greift nicht, weil Jana 38 ist.
Was vor dem Antrag geklärt sein muss
7. Voraussetzungen:
Berufsabschluss liegt mehr als zwei Jahre zurück: erfüllt (fiktiv, Abschluss 2011).
Keine § 82-Förderung in den letzten zwei Jahren: erfüllt (fiktiv).
Zugelassene Maßnahme und zugelassener Träger: Die Business Trends Academy ist AZAV-zertifiziert.
Mehr als 120 Stunden: vor dem Antrag von der Business Trends Academy bestätigen lassen.
Inhalte gehen über arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus: Das schätzt die Agentur für Arbeit ein.
Ergebnis: Die Pflicht-Unterweisung trägt der Betrieb, für Janas Weiterbildung kann der größte Teil gefördert werden.
Deine Lage
Förderweg
Was gilt
Grenzen
Beschäftigt
QCG (§ 82 SGB III)
mehr als 120 Stunden, über kurzfristige Anpassung hinaus, Abschluss in der Regel mindestens 2 Jahre zurück, keine § 82-Förderung in 2 Jahren, zugelassene Maßnahme; Zuschüsse nach Betriebsgröße
Kann-Leistung; bei Kursen der Business Trends Academy nur mit Freistellung
Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)
Beratung durch die Agentur vor Beginn, Maßnahme und Träger nach AZAV zugelassen; bei Bewilligung 100 % der Kosten
Kann-Leistung, kein Rechtsanspruch
Solo-selbstständig
KOMPASS (ESF Plus, BMAS)
90 % der Kosten, höchstens 4.500 Euro; mindestens 2 Jahre am Markt, höchstens ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden, Selbstständigkeit im Haupterwerb; Qualifizierung mindestens 20 Stunden; Pflicht-Erstberatung
Schecks monatlich begrenzt, kein Rechtsanspruch
Die Pflicht-Unterweisung eines Betriebs finanziert der Bildungsgutschein nicht, er ist für Menschen ohne Job oder mit gefährdetem Job gedacht.
Bei den Einzelmodulen ist für Arbeitsuchende eine Förderung zu 100 % mit Bildungsgutschein möglich, sonst zahlen Selbstzahler oder Arbeitgeber. Starttermine stehen auf der Kursseite.
Welcher Kurs zu welcher Rolle passt
Für die interne KI-Ansprechperson wie Jana passt der KI-Manager, für Führungskräfte der KI-Consultant als Einstieg. Wer KI-Einführung als Veränderung steuert oder Organisationen berät, schaut auf Changemanagement oder den Certified AI Transformation Consultant.
Firmenschulungen auf Anfrage
Für Teams bietet die Business Trends Academy außerdem Firmenschulungen auf Anfrage an. Themen und Formate klärst du direkt im Gespräch.
Gibt es ein Bußgeld, wenn Mitarbeitende nicht zu KI geschult werden?
Für Artikel 4 ist derzeit kein Bußgeld vorgesehen, weder in Art. 99 KI-Verordnung noch in § 15 KI-MIG. Laut EU-Kommission sind aber andere Durchsetzungsmaßnahmen möglich, zuständig ist die Bundesnetzagentur.
Brauchen Beschäftigte ein Zertifikat, und wie weist man KI-Kompetenz nach?
Nein, laut EU-Kommission reicht eine interne Aufzeichnung. Die Bundesnetzagentur rät, Art, Umfang und Teilnehmende der Maßnahmen festzuhalten.
Wird eine KI-Schulung vom Staat gefördert?
Die kurze Pflicht-Unterweisung nicht, § 82 SGB III verlangt mehr als 120 Stunden und mehr als kurzfristige Anpassung. Eine umfassende KI-Weiterbildung kann gefördert werden, bei unter 50 Beschäftigten im Regelfall ohne Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten und mit bis zu 75 % Entgeltzuschuss. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
Haben Beschäftigte selbst eine Pflicht aus Artikel 4?
Nein. Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, also den Betrieb, nicht die einzelnen Beschäftigten.
Brauchen wir einen KI-Beauftragten?
Nein, laut EU-Kommission und Bundesnetzagentur ist er nicht vorgeschrieben. Sinnvoll sein kann eine feste Ansprechperson trotzdem.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Ja, laut Bundesnetzagentur unabhängig von Wirtschaftszweig oder Organisationsgröße. EU-Kommission und Mitgliedstaaten sollen insbesondere KMU dabei unterstützen.
Reicht eine E-Learning-Einheit?
Das kommt auf den Einsatz an, denn Artikel 4 verlangt, Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzkontext zu berücksichtigen. Für einfache Anwendungen kann ein gutes E-Learning ein Baustein sein.
3. Unterweisung und Weiterbildung sind zweierlei. Die kurze Schulung für alle zahlt der Betrieb, echte Kompetenz für Schlüsselpersonen kann gefördert werden.
Dein nächster Schritt: Mach diese Woche die KI-Inventur aus Schritt 1 der Checkliste. Eine Liste mit Tool, Nutzern und Zweck reicht für den Anfang.
Welche KI-Weiterbildung zu deiner Schlüsselperson passt und welche Förderung infrage kommt, klären wir in einer kostenlosen Beratung. Vorab hilft unsere Förderseite.
Quellen
Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 8. Juli 2026, ABl. L vom 24.07.2026: Art. 1 Nr. 5 (Neufassung Art. 4), Erwägungsgrund 8, Art. 1 Nr. 38 (Art. 99), Art. 1 Nr. 40 (Art. 113), Art. 4 (Inkrafttreten). Abgerufen am 29.09.2026. eur-lex.europa.eu
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Art. 2 Abs. 10, Art. 3 Nr. 3, 4, 56, Art. 4 (alte Fassung), Art. 26, Art. 99, Art. 113, Anhang III. Abgerufen am 29.09.2026. eur-lex.europa.eu
EU-Kommission (AI Office): AI Literacy, Questions & Answers, letzte Aktualisierung 27.07.2026, abgerufen am 29.09.2026. digital-strategy.ec.europa.eu
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026, Fachliche Weisung zu § 82. Abgerufen am 29.09.2026. arbeitsagentur.de (PDF)
Bitkom: Presseinformation "Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI", 14.09.2026 (Bitkom Research, n=603, KW 28 bis 33/2026), abgerufen am 29.09.2026. bitkom.org