Förderung

Weiterbildung mit KOMPASS: Förderung für Selbstständige

Bei uns findest du die für dich passende Weiterbildung
 Wenn du selbstständig bist, können alle 12 Monate bis zu 90 % deiner Weiterbildungskosten gefördert werden.  Diese Förderung beantragst du bei einer KOMPASS-Anlaufstelle. Das Programm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige” ist ein Programm des Europäischen Sozialfonds Plus des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ziel ist es, Solo-Selbstständigen durch Weiterbildung und Qualifizierung den Rücken zu stärken, damit dein Geschäftsmodell stabiler und zukunftssicherer wird:   Dein Eigenanteil ist gering, die Wirkung deiner Weiterbildung umso stärker.   KOMPASS reduziert deine Kosten und unterstützt dich finanziell bei deiner Weiterbildung.Wenn du dich weiterbilden möchtest, um dich und dein Geschäft zukunftssicher aufzustellen, unterstützt dich das KOMPASS-Programm dabei.  Die passende Weiterbildung findest du bei uns, die Förderung beantragst du bei einer KOMPASS-Anlaufstelle.
Die beliebtesten Kurse, die Selbstständige buchen 
 
  • Für mehr Kundengewinnung und Sichtbarkeit: Social Media, Online Marketing, Content Marketing & Content Creation 
  • Berufsspezifische Kompetenzen: Agiles Management, Coaching, Corporate Consultant und KI-Consultant
  Das KOMPASS-Förderprogramm ermöglicht dir deine Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung. 
  • Förderhöhe: Bis zu 90 % der Weiterbildungskosten (max. 5.000€ netto  Kursgebühr) werden dir nach deiner Teilnahme erstattet. 
  • Eigenanteil: Du zahlst nur 10 % der Kursgebühr selbst.
Fördervoraussetzungen:
 
  • Dein Wohnsitz und deine Tätigkeit sind in Deutschland
  • Du bist seit mindestens zwei Jahren selbstständig. 
  • Du übst deine Selbständigkeit im Haupterwerb (min. 51 %) aus. 
  • Du beschäftigst maximal eine vollzeitangestellte Person. 
 

So beantragst du deine KOMPASS-Förderung

Suche dir deine Wunschweiterbildung bei der bta aus und beantrage die Förderung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle.
1
Kostenloses Erstgespräch
Als erstes holst du dir bei ein ein Angebot für deine Wunschweiterbildung. Dann führst du ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer offiziellen KOMPASS-Anlaufstelle (persönlich oder online). TIPP: Reiche sofort dein Angebot für deine Wunschweiterbildung ein.
2
Förderzusage erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird dir der Qualifizierungsscheck ausgestellt. Das ist deine Zusage für deine geförderte Weiterbildung bei uns.
3
Weiterbildung starten
Du kannst dich für deine Weiterbildung bei uns anmelden und beginnen. Du hast nun sechs Monate Zeit, um deine Qualifizierung erfolgreich durchzuführen.
4
Erstattung beantragen
Nach erfolgreichem Abschluss reichst du deinen Antrag auf eine anteilige Kostenerstattung (bis zu 4500 €) bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) ein. Bis zu 90 % der Weiterbildungskosten kannst du zurückbekommen.
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FAQ

Mögliche Nachweisunterlagen sind dein Einkommensteuerbescheid, deine Gewerbeanmeldung, der Registerauszug, dein Beitragsbescheid der Krankenkasse/Künstlersozialkasse, ein Gesellschaftsvertrag, dein Arbeitsvertrag oder Bestätigung durch Dritte (z. B. Steuerbüro). Die Anlaufstelle wird dir in jedem Fall mitteilen, welche Unterlagen du im Einzelnen für den Nachweis vorlegen kannst. 

Du musst zum Zeitpunkt der Ausgabe des Qualifizierungsschecks seit mindestens zwei Jahren durchgängig am Markt bestehen. Dabei ist nicht die tatsächliche Tätigkeit ausschlaggebend, sondern die durchgehende formale Bestandsdauer seit der Gründung. Zum Zeitpunkt des Qualifizierungschecks muss der überwiegende Teil der Summe deiner Einkünfte (mindestens 51 %) aus deiner Solo-Selbstständigkeit stammen. 

Die Förderhöhe orientiert sich an den für die Qualifizierung anfallenden Kosten. Dir werden 90% der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) erstattet. Der maximale Zuschuss beträgt somit 4.500 Euro.  

Es gibt einige Voraussetzungen, die an förderfähige Weiterbildungen geknüpft sind: 
  • Die Weiterbildung muss eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden (inkl. Pau-senzeiten) umfassen. 
  • Höchstens 50% der Inhalte dürfen asynchron in Form von Selbstlernmedien vermittelt werden. 
  • Grundsätzlich förderfähig sind sowohl fachliche Kompetenzen („Hard Skills“) - berufsspezifisch oder nicht-berufsspezifisch als auch persönliche Kompetenzen („Soft Skills“). Ausschlaggebend ist, dass die Inhalte der Qualifizierung im konkreten Einzelfall beruflich für dich relevant sein müssen.  Außerdem muss begründet sein, dass du die erworbenen Kompetenzen beruflich einsetzen kannst. 
  • Qualifizierungsanbieter müssen über einen deutschen Firmensitz verfügen und bestimmte Anforderungen nachweislich erfüllen. Die bta erfüllt alle dieser Anforderungen. 

Mehrere separate Weiterbildungsmodule, die einzeln buchbar sind, gelten nicht als eine, sondern als mehrere Qualifizierungsmaßnahmen und sind deshalb nicht förderfähig. Nur, wenn sie als ein Kombi-Paket buchbar sind, können sie über KOMPASS gefördert werden. Am Ende entscheidet die Anlaufstelle über die Förderzusage. 

Weiterbildungen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, der Kunst und Kultur sowie Sprachunterricht sind nicht förderfähig. Außerdem werden Nebenkosten wie z.B. Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Prüfungsgebühren nicht mitgefördert. 

Du kannst frei wählen, unabhängig von deinem Wohnort und dich für die Stelle entscheiden, die dir einen passenden Beratungstermin anbieten kann. 

Um die Weiterbildungskosten nach Beendigung der Qualifizierung erstattet zu bekommen, musst du innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks deine Weiterbildung durchgeführt und abgeschlossen haben. Nachdem du den Qualifizierungscheck erhalten hast, musst du innerhalb von sieben Monaten deinen Erstattungsantrag fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einreichen. 

Alle 12 Monate (Stichtag ist das Datum, an dem dir der Qualifizierungscheck ausgestellt wurde) kannst du eine KOMPASS-Förderung beantragen. Die letzten Qualifizierungschecks werden im Februar 2028 ausgestellt, weil das Förderprogramm bis zum Jahresende ausläuft. 

Eine De-minimis-Leistung ist eine Subvention des Staates. Damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt, ist der sogenannte Subventionshöchstwert aller De-minimis-Beihilfen für das einzelne Unternehmen auf 300.000 Euro (innerhalb von drei Jahren) begrenzt. 
Alle Informationen zu den Beratungsstellen findest du hier:  Offizielle Liste der KOMPASS-Anlaufstellen . Alle offiziellen Informationen zum KOMPASS-Programm (ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS) findest du hier:  Informationen zum KOMPASS-Programm Das offizielle FAQ für Solo-Selbstständige findest du hier: FAQ
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