QCG-Förderung: Weiterbildung staatlich gefördert für Arbeitnehmer

Autor: Sascha BögeArtikel veröffentlicht am: 26.02.2026
Kurz erklärt: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist dein Ticket zur staatlich geförderten Weiterbildung – die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 Prozent deiner Lehrgangskosten, damit du fit für die digitale Arbeitswelt wirst. Du brauchst nur einen sozialversicherungspflichtigen Job, ein Weiterbildungsangebot mit über 120 Stunden und eine vier Jahre zurückliegende Ausbildung. So funktioniert dein beruflicher Neustart mit echtem finanziellem Rückenwind.
Was ist die QCG-Förderung und warum gibt es sie?
Tipp: Sprich am besten vorab mit deinem Arbeitgeber und dem Weiterbildungsanbieter deiner Wahl. Bei der bta unterstützen wir dich gern dabei, alle nötigen Nachweise zusammenzustellen – damit du deine QCG-Förderung beantragen kannst und dich voll auf deinen nächsten Karriereschritt konzentrieren kannst.
Grundsätzlich richtet sich die Weiterbildung Förderung Arbeitnehmer an Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder befristet angestellt bist. Entscheidend ist, dass die letzte vergleichbare Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt und die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst – diese Anforderungen sind im Qualifizierungschancengesetz Voraussetzungen für die Förderung festgelegt.
- Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Deine berufliche Tätigkeit ist vom Strukturwandel oder der Digitalisierung betroffen
- Die angestrebte Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
- Deine letzte vergleichbare Ausbildung oder Förderung liegt mindestens vier Jahre zurück
- Die Weiterbildung wird von einem zugelassenen Träger durchgeführt (AZAV-Zertifizierung = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Wie hoch ist die QCG-Förderung? Staffelung nach Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende)
Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeitende)
Größere Unternehmen (ab 250 Mitarbeitende)

5 Vorteile der QCG-Förderung, die kaum jemand kennt
- Branchenunabhängig: Die Förderung steht Beschäftigten aller Wirtschaftszweige offen – nicht nur technischen Berufen
- Auch für Ältere attraktiv: Beschäftigte ab 45 Jahren in KMU erhalten oft eine noch höhere Förderquote(100%)
- Arbeitgeber profitieren doppelt: Neben der Kostenübernahme für den Lehrgang gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
- Kombination möglich: Die QCG-Förderung lässt sich in bestimmten Fällen mit anderen Förderprogrammen wie dem Aufstiegs-BAföG kombinieren
- Berufsbegleitend nutzbar: Viele geförderte Weiterbildungen lassen sich in Teilzeit oder berufsbegleitend absolvieren, sodass kein Jobwechsel nötig ist
So beantragst du die QCG-Förderung Schritt für Schritt
