Barrierefreiheitserklärung
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Angebote ohne Einschränkungen und optimal nutzen können. Auf dieser Seite findest du unsere Barrierefreiheitserklärung und in welchem Umfang unsere Webseiten die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Business Trends Academy GmbHDie Business Trends Academy GmbH ist bestrebt, ihre Websites www.bta-weiterbildung.de im Einklang mit dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der BFSG-Verordnung (BFSGV) sowie den technischen Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die folgenden digitalen Angebote der Business Trends Academy GmbH:
- Webseite https://www.bta-weiterbildung.de und alle Unterseiten.
Rechtsgrundlagen
Die Angebote unterliegen als private Verbraucherdienstleistungen den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV), die die Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht umsetzen.
Stand der Vereinbarkeit
Nach der letzten Bewertung sind die oben genannten Webangebote teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der WCAG 2.1-Konformitätsstufe AA/EN 301 549 V3.2.1 werden überwiegend erreicht; die nachfolgend genannten Punkte weichen jedoch noch davon ab.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach der letzten Bewertung sind die oben genannten Webangebote teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der werden überwiegend erreicht; die nachfolgend genannten Punkte weichen jedoch noch davon ab.
- PDF-Downloads - noch nicht vollständig PDF/UA-konform (fehlende Tags, Alternativtexte)
- Farbkontraste - einzelne Text- und Formularelemente unterschreiten das Mindestkontrastverhältnis 4,5 : 1
- Bilder - vereinzelt ohne aussagekräftige Alt-Texte
- Links - vereinzelt ohne aussagekräftige Linktexte
- Webseite https://www.onecareer.de und alle Unterseiten
- Typografie - manche Absätze haben eine Zeilenhöhe kleiner 1,5
- Seitenregionen - HTML-Landmarks nicht überall korrekt gesetzt
Sprache & Inklusion
Wir legen Wert auf eine gendergerechte, zugleich barrierearme Sprache:
- Neutralform - Wo immer möglich nutzen wir geschlechtsneutrale Sammelbegriffe wie „Teilnehmende“, „Lernende“, „Lehrende“ oder „Beschäftigte“.
- Keine Sonderzeichen – Zur Wahrung der Les- und Hörbarkeit für Screenreader verzichten wir bewusst auf Genderstern (*), Doppelpunkt (:) oder Unterstrich (_), da diese Zeichen von Assistive-Technologien oft buchstabengetreu ausgesprochen werden und so den Sprachfluss beeinträchtigen.
- In Ausnahmefällen, in denen eine geschlechtergerechte oder neutrale Formulierung stilistisch oder inhaltlich nicht sinnvoll umsetzbar ist, greifen wir auf das generische Maskulinum zurück. Diese Form gilt in solchen Fällen als mitgemeint und schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein.
Abhilfemaßnahmen & Zeitplan
Alle genannten Mängel werden sukzessive behoben und fortlaufend überprüft:
- Barrierefreie Neuveröffentlichungen - ab sofort (laufend)
- Kontrast-Optimierung Seite & Formular - 31. August 2025
- Vollständige Alt-Texte & Linktexte - 30. September 2025
- PDF-Migration zu PDF/UA - 31. Oktober 2025
Feedback und Kontakt
Solltest Du Barrieren feststellen oder Informationen in nicht barrierefreier Form benötigen, kontaktiere uns gerne:E-Mail: office@bta-weiterbildung.deTelefon: +49 (0) 30 95 9999 101Anschrift: Business Trends Academy GmbH, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontrolle der Barrierefreiheitsanforderungen für privatwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen nach § 20 BFSG liegt bei den Ländern. Zur einheitlichen Durchsetzung haben die Länder per Staatsvertrag die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)“ gegründet. Die MLBF wird als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg geführt und übernimmt künftig u. a. Beschwerdebearbeitung, Marktüberwachungsstrategie und Berichterstattung an die EU-Kommission.Kontakt (Übergangsphase / Aufbau MLBF) MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon 0391 567 - 6970 E-Mail MLBF@ms.sachsen-anhalt.deHinweise oder Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden hier entgegengenommen und – bis zur endgültigen Betriebsaufnahme der MLBF – an die zuständige Marktüberwachungsbehörde deines Bundeslandes weitergeleitet.
Kontaktformular
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