BilMoG

Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet, der Bundesrat hat am 3. April zugestimmt. Die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuchs seit mehr als 20 Jahren ist am 29. Mai in Kraft getreten. Betroffen sind alle Mittelständler genauso wie kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Das BilMoG betrifft mittelständische HGB-Bilanzierer ebenso wie kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Änderungen haben umfassende Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Besteuerung der Unternehmen. Sicher geglaubte Bilanzstrukturen sind zu überdenken, zudem können sich die Neuerungen auch auf die Refinanzierung der Gesellschaft auswirken.

Was bedeutet BilMoG für die Unternehmen und worauf hat man sich jetzt geeinigt? Erstmals fließen IFRS-nahe Elemente in das HGB ein. Die geplanten Änderungen können Auswirkungen auf das Eigenkapital und das Ausschüttungspotenzial der betroffenen Unternehmen haben. Sicher geglaubte Bilanzstrukturen müssen neu überdacht werden. Die Neuerungen können sich auch auf die Refinanzierung der Gesellschaft auswirken. Zudem sollte gewährleistet sein, dass Systeme und Prozesse rechtzeitig an die neuen Bilanzierungsvorschriften angepasst werden können.

Inhalte

  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Bewertungseinheiten
  • Rückstellungen
  • Latente Steuern
  • Konzernabschluss
  • (Konzern-) Anhangangaben
  • (Konzern-) Lagebericht

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