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Was ist WeGebAU? Die Weiterbildung der Erwerbstätigen liegt in der Verantwortung der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Der Fokus des lebenslangen Lernens und die ständige Qualifizierung von Arbeitnehmern stehen mehr als je zuvor im Vordergrund. Durch die ständige Weiterentwicklung des Arbeitsmarkts sind die Qualifikationen maßgeblich für den eigenen Erfolg. Gerade gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer beteiligen sich nur selten an Weiterbildungsmaßnahmen und stellen daher ein Risiko für Arbeitgeber und für die eigene Arbeitsplatzsicherheit dar. Das Förderprogramm WeGebAU steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ und ist eine Initiative zur Weiterbildung von der Agentur für Arbeit. Seit 2006 gibt es die geförderte berufliche Weiterbildung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) in Unternehmen. Das Ziel von WeGebAU Das Ziel von WeGebAU ist, einem drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken, indem die Fähigkeiten der Arbeitnehmer gefördert werden. Sie sollen Teilqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen und damit ihre beruflichen Kenntnisse vergrö-ßern. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt. Langfristig soll den Arbeitneh-mern dadurch mehr Sicherheit geboten werden, da un- oder geringqualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden. Vorteile von WeGebAU Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen darin, dass notwendige Kosten der Aus- und Wei-terbildung für die Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Ein Fachkräftemangel entsteht so nicht. Für den Arbeitnehmer hat die geförderte Weiterbildung den Vorteil, dass er seine Beschäfti-gungschancen und –Fähigkeiten verbessert und dass er sich unter Fortzahlung des Arbeit-nehmerentgeltes während seiner Arbeitszeit weiterbilden kann. Letztendlich beugt er so seiner Arbeitslosigkeit vor. Gesetzliche Grundlagen für WeGebAU Die Förderung der Weiterbildung basiert im Sozialgesetzbuch (SGB) auf den §§ 417 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter und qualifizierter älterer Arbeitnehmer), 235c SGB III (Arbeitsentgeltzuschuss für gering qualifizierte (ältere) Arbeitnehmer) und 77 Abs. 2 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter Arbeitnehmer). Was wird gefördert Die Weiterbildungskosten werden von den Arbeitsagenturen übernommen. Unter bestimm-ten Voraussetzungen können weitere Zuschüsse (Arbeitsentgeltzuschuss oder Zuschuss zu übrigen Weiterbildungskosten wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung) gewährt werden. Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung ihrer Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Damit können sie dann unter den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Die An-gebote sind auf der Homepage der Agentur für Arbeit im sogenannten Kursnet zu finden. Welche Personen werden gefördert Generell können derzeit Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die älter oder gering qualifiziert sind. Zur Förderung über WeGebAU müssen laut Arbeitsagentur folgende Kriterien erfüllt sein: Qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
Förderinstrumente
Gering qualifizierte Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
Förderinstrumente
Gering qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
Förderinstrumente
Zusätzliche Kriterien für eine Förderung über WeGebAU
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