Was ist WeGebAU?

Die Weiterbildung der Erwerbstätigen liegt in der Verantwortung der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Der Fokus des lebenslangen Lernens und die ständige Qualifizierung von Arbeitnehmern stehen mehr als je zuvor im Vordergrund. Durch die ständige Weiterentwicklung des Arbeitsmarkts sind die Qualifikationen maßgeblich für den eigenen Erfolg. Gerade gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer beteiligen sich nur selten an Weiterbildungsmaßnahmen und stellen daher ein Risiko für Arbeitgeber und für die eigene Arbeitsplatzsicherheit dar.

Das Förderprogramm WeGebAU steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ und ist eine Initiative zur Weiterbildung von der Agentur für Arbeit. Seit 2006 gibt es die geförderte berufliche Weiterbildung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) in Unternehmen.

Das Ziel von WeGebAU

Das Ziel von WeGebAU ist, einem drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken, indem die Fähigkeiten der Arbeitnehmer gefördert werden. Sie sollen Teilqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen und damit ihre beruflichen Kenntnisse vergrö-ßern. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt. Langfristig soll den Arbeitneh-mern dadurch mehr Sicherheit geboten werden, da un- oder geringqualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.

Vorteile von WeGebAU

Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen darin, dass notwendige Kosten der Aus- und Wei-terbildung für die Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Ein Fachkräftemangel entsteht so nicht.

Für den Arbeitnehmer hat die geförderte Weiterbildung den Vorteil, dass er seine Beschäfti-gungschancen und –Fähigkeiten verbessert und dass er sich unter Fortzahlung des Arbeit-nehmerentgeltes während seiner Arbeitszeit weiterbilden kann. Letztendlich beugt er so seiner Arbeitslosigkeit vor.

Gesetzliche Grundlagen für WeGebAU

Die Förderung der Weiterbildung basiert im Sozialgesetzbuch (SGB) auf den §§ 417 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter und qualifizierter älterer Arbeitnehmer), 235c SGB III (Arbeitsentgeltzuschuss für gering qualifizierte (ältere) Arbeitnehmer) und 77 Abs. 2 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter Arbeitnehmer).

Was wird gefördert

Die Weiterbildungskosten werden von den Arbeitsagenturen übernommen. Unter bestimm-ten Voraussetzungen können weitere Zuschüsse (Arbeitsentgeltzuschuss oder Zuschuss zu übrigen Weiterbildungskosten wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung) gewährt werden.

Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung ihrer Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Damit können sie dann unter den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Die An-gebote sind auf der Homepage der Agentur für Arbeit im sogenannten Kursnet zu finden.

Welche Personen werden gefördert

Generell können derzeit Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die älter oder gering qualifiziert sind. Zur Förderung über WeGebAU müssen laut Arbeitsagentur folgende Kriterien erfüllt sein:

Qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen

  • Ab dem 45. Lebensjahr
  • Mit anerkanntem Berufsabschluss
  • Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern

Förderinstrumente

  • Weiterbildungskosten nach § 417 SGB III

Gering qualifizierte Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen

  • Ohne anerkannten Berufsabschluss oder mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit
  • Unter 45 Jahre

Förderinstrumente

  • Weiterbildungskosten nach § 77 Abs. 2 SGB III
  • Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III

Gering qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen

  • Ab dem 45. Lebensjahr
  • Ohne anerkannten Berufsabschluss oder mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit
  • Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern

Förderinstrumente

  • Weiterbildungskosten nach § 417 SGB III
  • Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III

Zusätzliche Kriterien für eine Förderung über WeGebAU

  • Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen, d.h. zertifiziert.
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.