Bildungsgutschein – Die Agentur für Arbeit stellt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen einen Bildungsgutschein nach §77 Abs.4 SGB III aus:

  • Notwendigkeit der Maßnahme bei Erwerbslosen um eine berufliche Wiedereingliederung zu gewähren oder bei Erwerbstätigen um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • In der Regel muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufstätigkeit vorliegen
  • Eine Beratung bei der Arbeitsagentur muss vor Beginn der Maßnahme in Anspruch genommen werden

Bitte beachten Sie, dass der Bildungsgutschein eine zeitliche Begrenzung (längstens drei Monate) besitzt. Wird er innerhalb des Gültigkeitszeitraumes nicht eingelöst, verfällt er.

Bei Erhalt des Bildungsgutscheins können Sie sich gern an unsere Berater wenden. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam die für Sie passenden Kurse und klären die weiteren Formalitäten.