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Bildungsgutschein – Die Agentur für Arbeit stellt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen einen Bildungsgutschein nach §77 Abs.4 SGB III aus:
Bitte beachten Sie, dass der Bildungsgutschein eine zeitliche Begrenzung (längstens drei Monate) besitzt. Wird er innerhalb des Gültigkeitszeitraumes nicht eingelöst, verfällt er. Bei Erhalt des Bildungsgutscheins können Sie sich gern an unsere Berater wenden. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam die für Sie passenden Kurse und klären die weiteren Formalitäten. |
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