AEVO Ausbildereignungsprüfung IHK
Praktiker und Experten betonen, angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen immer wieder die große Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilder/innen für die Qualität und den Erfolg der Berufsausbildung. Der Gesetzgeber hat die seit 2003 geltende „Aussetzung“ der AEVO zum 01.08.2009 wieder aufgehoben, da wohl zwar ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen durch die Aussetzung eintrat, andererseits jedoch auch unerwünschte Qualitätseinbußen festgestellt wurden. Mit der Wiedereinführung des Ausbildereignungs-Nachweises wurde ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung getan und ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses geleistet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen umfassend die Berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen und bereitet Sie intensiv auf die AEVO-Prüfung der IHK vor.
Seminar AEVO Ausbildereignungsprüfung IHK bei der Business Trends Academy (BTA) Berlin:
Inhalte
I.) Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungen planen
- die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen,
- bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitwirken,
- die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen,
- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen,
- die Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können,
- die Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen sowie
- im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen.
II.) Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert,
- die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen,
- den Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen,
- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden,
- den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen sowie
- die Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können
III.) Ausbildung durchführen
- lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen,
- die Probezeit organisieren, gestalten und bewerten,
- aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten,
- Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auszuwählen und situationsspezifisch einsetzen,
- Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen,
- Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen,
- die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinzuwirken,
- Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen sowie
- interkulturelle Kompetenzen fördern.
IV.) Ausbildung abschließen
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen,
- für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen,
- an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken sowie
Unterstützt wird die Wissensvermittlung durch wöchentlich einen Übungs- und Praxistag. Die hier geforderte eigenständige Projektarbeit dient der Vertiefung der vermittelten theoretischen Kenntnisse.
Zielgruppe
Fachkräfte, die im Bereich ihres ausgeübten Berufs ausbilden möchten.
Eine Ausbildungsberechtigung wird bei Erfüllung folgender Kriterien von der IHK erteilt:
arbeitspädagogische Eignung (d. h. bestandene Prüfung nach AEVO), Vorliegen eines Berufsabschlusses im Ausbildungsberuf oder mehrjährige Berufspraxis sowie persönliche Eignung.
Geförderte Weiterbildung über Bildungsgutschein für Kunden der Agentur für Arbeit.
Termine
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Ort
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| 27.02.2012 - 23.03.2012 |
Berlin |
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| 25.04.2012 - 25.05.2012 |
Berlin |
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| 26.06.2012 - 23.07.2012 |
Berlin |
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