Schuldnerberatung

In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge derzeit ca. sechs Millionen überschuldete Privathaushalte, Tendenz steigend. Dementsprechend nimmt der Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatungen kontinuierlich zu. Eine Selbständigkeit als Schuldnerberater ist insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine interessante Perspektive. Der Kostenaufwand ist überschaubar, unter anderem aufgrund geringer forensischer Tätigkeit; die Einkünfte sind über Barzahlungsvereinbarungen, Beratungshilfe und PKH weitgehend gesichert.

Für eine Tätigkeit als Schuldnerberater benötigen Sie spezifisches, auch über die in der juristischen Ausbildung erworbenen Rechtskenntnisse hinausgehendes Wissen im materiellen Recht und Beraterkompetenz. Ziel des Seminars der Business Trends Academy (BTA) Berlin ist, die Teilnehmer als Berater aufzubauen und zu befähigen, Schulden zu regulieren und Schaden von den Betroffenen abzuwenden.

Wir arbeiten mit erfahrenen Dozenten und bieten unseren Kunden modern ausgestattete PC Schulungsräume mit permanenter Internetanbindung.
Wir setzen keine Selbstlernprogramme ein!

Inhalte

I. Besonderheiten im materiellen Recht:

1.Zivilrecht
a) Realsicherheiten; Einzelvollstreckung
b) Gesamtvollstreckung (insb. Abgrenzung Privat- und Regelinsolvenz; ausländische Insolvenz in anderen Ländern der EU als Alternative)
c) Versicherungen und private Vorsorge

Öffentliches Recht
a) Sozialrecht bezüglich Hartz IV, Kindergeld, Zuschlag, Wohngeld, Schwerbehinderung, GEZ-Befreiung etc.
b) Steuerrecht (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verfahrensrecht insb. Ablauf Besteuerungs- verfahren  und Zwangsmitteln, Stundung, Erlass etc.)
c) Übriges Verwaltungsverfahren und Verwaltungszwang


II. Tatsächliche Umsetzung der Schuldnerberatung

1. Mandantengespräch vorbereiten
Kurzberatung mit Barzahlung, Hononarvereinbarung, Befreiung von der Schweigepflicht

2. Mandantengespräche und weitere Gespräche
a) Persönlichen Status des Schuldners ermitteln (Einnahmen und Ausgaben)
b) Status aller Verbindlichkeiten der Gläubiger mit Feststellung von Vorrang und Sicherungsrechten ermitteln
c) öffentlich rechtliche Gläubiger
d) rechtliche Einwendungen wie Verjährung, Anfechtung, Nichtigkeit etc.
e) vor Kontakt mit Gläubigern Vermögen sichern: zB. Lebensversicherung beleihen, Sparkonten leeren, Pkws sicherungsübereignen, andere Sicherungsübereignungen prüfen, weitere Konten eröffnen
f) Vermeidung von Ausgaben: Aussetzung von Tilgungen, Einstellen von Zahlungen, Änderung Versicherung
g) Vermehrung von Einnahmen, insb. Soziale Leistungen beantragen

3. Kontakt mit Gläubigern
a) Prioritäten setzen; Wichtige Gläubiger möglicherweise zunächst auslassen
b) Anschreiben mit Aufforderung zur Anmeldung der Forderungen: Besonderheiten des Schuldners herausarbeiten, warum Zahlungsunfähigkeit entstanden und in sehr langer Sicht nicht gelöst werden wird (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter). Anlagen wie Rentenbescheide etc. zur Glaubhaftmachung
c) Nach Rückantworten: Erstellung von Forderungsaufstellungen mit quotenmäßigen Angeboten
d) Telefonisch  mit ablehnenden Gläubigern verhandeln, zusagende Gläubiger mitteilen.
e) Nach Rücksprache mit Schuldner sind unterschiedliche Quoten möglich und mit den Gläubigern zu vereinbaren
f) Bei nachhaltiger Verweigerung zu Antrag auf Insolvenz raten

4. Abschluss, Herausgabe Vollstreckungstitel, Bereinigung Schufa

5. Projektbearbeitung anhand von Beispielsfällen, Erarbeitung von Checklisten und Musterschreiben

Unterstützt wird die Wissensvermittlung durch wöchentlich einen Übungs- und Praxistag. Die hier geforderte eigenständige Projektarbeit dient der Vertiefung der vermittelten theoretischen Kenntnisse.

Geförderte Weiterbildung über Bildungsgutschein für Kunden der Agentur für Arbeit.

Zielgruppe

Juristen (1. oder 2. Staatsexamen, Dipl. Wirtschaftsjuristen), Sozialarbeiter, Rechtsanwaltsfachangestellte mit Berufserfahrung

Termin

Ort
26.03.2012 - 24.04.2012 Berlin
24.07.2012 - 20.08.2012 Berlin

Seminarbeschreibung als PDF downloaden.

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